Hi @ All
ich hab mal ne frage zum raubkopieren. also wie ihr alle wisst kennt jeder die raubkopiererei die so manchen firmen ärger machen. also eigentlich will ich von euch nur wisse wann ist man strafbaar? wenn man eine datei (zb: mp3, movies, Games) runterläd oder erst wenn man ne datei wieder uploadet? und was ist wenn man was runterladet das man gar nicht orginal besitzt? ich hab mal gelesen dass man nur fiels runterladen darf die man orginal besitztoder? aber was ist mit den neuen kinofilmen es gibt leute die sich neue kinofilme runterladen aber wie soll mann denn da das orginal besitzen, wenn der film ja erst ins kino kommt? oder darf man nen neuen kino film runterladen wenn man danach die orginal dvd in ca 1/2 jakr kauft? und wie ist es mit anime fansubs sind die illegal oder nicht? von kollegen hab ich gehört das fansubs nicht illegal sind aber fansubs sind ja filme mit deutschen (oder anderen sprachen) untertitteln oder? wie ist es denn wenn man nen kinofilm fansubt ist der dann illegal oder legall? oder ist man erst strafbar wenn man den gedownloadeten film weiter verkauft?
ich hoffe das dieser tread noch nicht geschlossenn wird.
mfg
Thschingis Khaan
ich hab mal ne frage zum raubkopieren. also wie ihr alle wisst kennt jeder die raubkopiererei die so manchen firmen ärger machen. also eigentlich will ich von euch nur wisse wann ist man strafbaar? wenn man eine datei (zb: mp3, movies, Games) runterläd oder erst wenn man ne datei wieder uploadet? und was ist wenn man was runterladet das man gar nicht orginal besitzt? ich hab mal gelesen dass man nur fiels runterladen darf die man orginal besitztoder? aber was ist mit den neuen kinofilmen es gibt leute die sich neue kinofilme runterladen aber wie soll mann denn da das orginal besitzen, wenn der film ja erst ins kino kommt? oder darf man nen neuen kino film runterladen wenn man danach die orginal dvd in ca 1/2 jakr kauft? und wie ist es mit anime fansubs sind die illegal oder nicht? von kollegen hab ich gehört das fansubs nicht illegal sind aber fansubs sind ja filme mit deutschen (oder anderen sprachen) untertitteln oder? wie ist es denn wenn man nen kinofilm fansubt ist der dann illegal oder legall? oder ist man erst strafbar wenn man den gedownloadeten film weiter verkauft?
ich hoffe das dieser tread noch nicht geschlossenn wird.
mfg
Thschingis Khaan
und wenn nicht.
und was ist mit den kino filmen die kann man ja gar noch nicht orginal besitzen??
und was ist mit den kino filmen die kann man ja gar noch nicht orginal besitzen??
Kein Ahnung ist auch ne Ahnung, Der Anti-Mensch, hmm?
Thschingis Khaan, zunächst ist es mal das falsche Forum und dann wurde das Thema schon erschöpfend bei uns behandelt. Generell sieht es inzwischen so aus, dass Du nichts herunterladen darfst, wenn Du nicht die Genehmigung des Urhebers hast. Es ist ebenfalls illegal, Kopien von Dateien, Software, DVDs usw. zu machen, wenn dabei ein Kopierschutz umgangen wird. Zu Deinem Fall: Wenn Du die Genehmigung des Filmproduzenten hast, darfs du den Film herunterladen. :-)
Thschingis Khaan, zunächst ist es mal das falsche Forum und dann wurde das Thema schon erschöpfend bei uns behandelt. Generell sieht es inzwischen so aus, dass Du nichts herunterladen darfst, wenn Du nicht die Genehmigung des Urhebers hast. Es ist ebenfalls illegal, Kopien von Dateien, Software, DVDs usw. zu machen, wenn dabei ein Kopierschutz umgangen wird. Zu Deinem Fall: Wenn Du die Genehmigung des Filmproduzenten hast, darfs du den Film herunterladen. :-)
aha gut
aber ich wusste nicht in welches forum ich das schreiben soll? :)
hmm
und wie ist es mit anime fansubs sind die illegal?
zb naruto? der ist doch noch nicht lizensiert worden.
aber ich wusste nicht in welches forum ich das schreiben soll? :)
hmm
und wie ist es mit anime fansubs sind die illegal?
zb naruto? der ist doch noch nicht lizensiert worden.
In dem Moment, in dem die "Fans" die Genehmigung von Masashi Kishimoto haben, ist es legal.
Wobei Deine Definition (Joe) die Frage aufwirft, was ein Kopierschutz ist. Reicht es, wenn der Rechteinhaber draufschreibt "kopiergeschützt", oder muss der Kopierschutz wirksam sein ? Wenn er wirksam sein muss, warum muss es dann verboten werden ? (-; Diese Fragen, werden Gerichte noch eine ganze Weile beschäftigen, denke ich mal.
Dazu muss ich jetzt auch mal was loswerden. Etwas Licht ins Dunkel bringen, so wie es wirklich ist.
Das Herunterladen allein ist nicht illegal bzw. strafbar, sondern deren (gewerbliche) Verbreitung.
Es ist wichtig hier den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht zu verstehen.
Für das herunterladen kann dich der jeweilige Copyright-Inhaber lediglich zivilrechtlich belangen. Dazu müsste er aber erstmal deiner habhaft werden, was ihm ohne staatliche Strafverfolgungsbehörden wohl kaum gelingen wird.
Dein Internet-Provider darf deine IP-Adresse nämlich nur im Rahmen eines Strafermittlungsverfahrens herausgeben wie z.B. bei verbotenen pornografischen Material.
Anders herum gesagt, funktionieren die normalen Tauschbörsen auch nur so, das wenn man was herunterlädt, es ja auch gleichzeitig wieder anbietet. Sonst wären es ja in dem Sinne auch keine Tauschbörsen.
Dieses wäre dann aber widerum strafbar!
Das Herunterladen allein ist nicht illegal bzw. strafbar, sondern deren (gewerbliche) Verbreitung.
Es ist wichtig hier den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht zu verstehen.
Für das herunterladen kann dich der jeweilige Copyright-Inhaber lediglich zivilrechtlich belangen. Dazu müsste er aber erstmal deiner habhaft werden, was ihm ohne staatliche Strafverfolgungsbehörden wohl kaum gelingen wird.
Dein Internet-Provider darf deine IP-Adresse nämlich nur im Rahmen eines Strafermittlungsverfahrens herausgeben wie z.B. bei verbotenen pornografischen Material.
Anders herum gesagt, funktionieren die normalen Tauschbörsen auch nur so, das wenn man was herunterlädt, es ja auch gleichzeitig wieder anbietet. Sonst wären es ja in dem Sinne auch keine Tauschbörsen.
Dieses wäre dann aber widerum strafbar!
Hmm, auch bei zivilrechtlichen Klagen können saftige Schadensersatzforderungen auf einen zukommen und was
"Das Herunterladen allein ist nicht illegal bzw. strafbar, sondern deren (gewerbliche) Verbreitung." betrifft steht hier die Gema (http://www.gema.de auf der Matte:
"Im Hinblick auf die rechtliche Einordnung der Online-Musiknutzung ist es im internationalen Rahmen unstrittig, dass die Einspeicherung beim Server und die Abspeicherung geschuetzer Werke beim Endverbraucher nach geltenden Recht einen jeweils eigenstaendigen Akt der Vervielfaeltigung gem. § 16 UrhG (Urhebergesetz) darstellt. Die Uebermittlung des geschuetzten Werkes zwischen Einspeicherung beim Server und der Abspeicherung geschuetzter Werke beim Endverbraucher wurde im Rahmen der WIPO-Vertraege (World Intellectual Property Organisation) vom Dezember 1996 mit dem neuen exclusive Recht des "Communication to the Public Rights" als urheberrechtlich geschuetzter Vorgang anerkannt."
"Das Herunterladen allein ist nicht illegal bzw. strafbar, sondern deren (gewerbliche) Verbreitung." betrifft steht hier die Gema (http://www.gema.de auf der Matte:
"Im Hinblick auf die rechtliche Einordnung der Online-Musiknutzung ist es im internationalen Rahmen unstrittig, dass die Einspeicherung beim Server und die Abspeicherung geschuetzer Werke beim Endverbraucher nach geltenden Recht einen jeweils eigenstaendigen Akt der Vervielfaeltigung gem. § 16 UrhG (Urhebergesetz) darstellt. Die Uebermittlung des geschuetzten Werkes zwischen Einspeicherung beim Server und der Abspeicherung geschuetzter Werke beim Endverbraucher wurde im Rahmen der WIPO-Vertraege (World Intellectual Property Organisation) vom Dezember 1996 mit dem neuen exclusive Recht des "Communication to the Public Rights" als urheberrechtlich geschuetzter Vorgang anerkannt."
Irgendwie wusste ich, das du das sagen würdest ;)
Mag ja alles sein, aber genau hier liegt der Knackpunkt. Denn es gibt bei den Tauschbörsen keine Server auf denen die Daten "eingespeichert" werden.
Es gab bis vor kurzen noch Server, bei denen man für Geld "Traffic" kaufen konnte und dort eine bestimmte Anzahl an Megabyte runterladen konnte. Diese sind aber geschlossen worden, weil illegal.
Dabei handelt es sich aber nicht um die von mir angesprochenen Tauschbörsen, da es dort keinen zentralen Server gibt von denen man etwas "eingespeichertes" herunterlädt.
Mag ja alles sein, aber genau hier liegt der Knackpunkt. Denn es gibt bei den Tauschbörsen keine Server auf denen die Daten "eingespeichert" werden.
Es gab bis vor kurzen noch Server, bei denen man für Geld "Traffic" kaufen konnte und dort eine bestimmte Anzahl an Megabyte runterladen konnte. Diese sind aber geschlossen worden, weil illegal.
Dabei handelt es sich aber nicht um die von mir angesprochenen Tauschbörsen, da es dort keinen zentralen Server gibt von denen man etwas "eingespeichertes" herunterlädt.
Darf man sich eigentlich Episoden von Serien, die schon ausgestrahlt wurden, herunterladen?
Ist doch eigentlich kein Unterschied, ob man sie runterlädt oder auf Video aufnimmt,oder?
Ist doch eigentlich kein Unterschied, ob man sie runterlädt oder auf Video aufnimmt,oder?
hmmm...
also das heisst sie verfollgen nur leute die kinder pornografische files auf dem computer haben oder leute die software und andere sachen die sie heruntergeladen haben weiterverkaufen (zB schwarzmarkt)
oder?
aber was wäre wenn man das nicht macht und trozdem mal die polizei vor der tür steht und fragt ob sie einen blick hinein werfen dürfe? hat man über haubt noch ne chance nicht ins gefängniss gehen zu müssen?
also das heisst sie verfollgen nur leute die kinder pornografische files auf dem computer haben oder leute die software und andere sachen die sie heruntergeladen haben weiterverkaufen (zB schwarzmarkt)
oder?
aber was wäre wenn man das nicht macht und trozdem mal die polizei vor der tür steht und fragt ob sie einen blick hinein werfen dürfe? hat man über haubt noch ne chance nicht ins gefängniss gehen zu müssen?
also das heiss man muss einen geld betrag zahlen als wieder gutmachung oder? werden den einem auch die sachen weggenommen die man zb gedownloadet hat?
ich hab zwar im internet gelesen das ein man für 3 jahre ins gefängnis muss weill er ca 150 kinofilme und anderes gedownloadet hatte. also das mit dem gefängniss könnte möglicherweise doch stimmen oder?
ich hab zwar im internet gelesen das ein man für 3 jahre ins gefängnis muss weill er ca 150 kinofilme und anderes gedownloadet hatte. also das mit dem gefängniss könnte möglicherweise doch stimmen oder?
Ja,man zahlt einen Betrag und darf die Sachen dann Behalten:Musikstück:7 $ etc
also in deutschlan und auch in der schweiz oder allgemein europa?
Wenn Du dir irgendetwas Downloadest z.B ein Spiel,Film,oder Mp3s dann ist das meistens illegal man kann sich ja auch Filme beschaffen die im Ausland erst im Kino laufen.
Wenn sie dich erwischen gibt es soweit ich weis eine Geldstrafe aber wenn du nichts illegales zum Download anbietest ist die Chanze sehr gering das sie dich erwischen.
Reader
Wenn sie dich erwischen gibt es soweit ich weis eine Geldstrafe aber wenn du nichts illegales zum Download anbietest ist die Chanze sehr gering das sie dich erwischen.
Reader
ich kenne einen der hat 600 movies bekommt der auch ne geld strafe oder nicht (oder ZB gefängnis)
also ch meine der hat 600 movies und ca 300 games wenn sie den erwischen bekommt er dann eine geldstrafe oder eine gefängnis strafe??
Wenn sie ihn erwischen gibt es nur eine Zivilrechtliche Geldstrafe.Das wäre in deinem Fall einige tausend Dollar.
... danach darf man ja die filme und games behalten nachdem man das geld gezahlt hat oder? darf man den danach immer noch runterladen oder wird man dann kontroliert?
Natürlich darf man sie nicht behalten.
Wenn man eine Bank ausraubt darf man das Geld doch auch nicht behalten wenn man eine Strafe zahlt. Ich vermute, wenn man erwischt wird, wird sowieso als erstes der Computer einkassiert.
Wenn man eine Bank ausraubt darf man das Geld doch auch nicht behalten wenn man eine Strafe zahlt. Ich vermute, wenn man erwischt wird, wird sowieso als erstes der Computer einkassiert.
Mal ein paar Fragen:
Wie steht das alles mit den alten Spielen? (zb. Gamegear)
Woher wissen die wie lange man es hatte?
Gibt es in Deutschland,Österreich,Schweiz verschiedene Gesetze?
Und die aller wichtigste:
Wie ist die Telefon nummer oder E-Mail Adresse von Satoshi Tajiri und Kazuki Takashi?
Wie steht das alles mit den alten Spielen? (zb. Gamegear)
Woher wissen die wie lange man es hatte?
Gibt es in Deutschland,Österreich,Schweiz verschiedene Gesetze?
Und die aller wichtigste:
Wie ist die Telefon nummer oder E-Mail Adresse von Satoshi Tajiri und Kazuki Takashi?
1.Verboten, auch wenn das Verbot eigentlich bescheuert ist weil man sowas sowieso nicht mehr original kaufen kann.
2.Wieso sollte die das interessieren?
3.Bestimmt, aber im wesentlichen dürften sie gleich sein.
4.Wer soll das denn sein??
(Alle Angaben ohne Gewähr;)
2.Wieso sollte die das interessieren?
3.Bestimmt, aber im wesentlichen dürften sie gleich sein.
4.Wer soll das denn sein??
(Alle Angaben ohne Gewähr;)
@ Rincewind
Doch man darf die Sachen behalten.Man hat sie ja praktisch "bezahlt".
z.B.Man lädt sich einen Film runter,wird erwischt und bezahlt die Strafe(70 $ pro Film).Dann darf man den Film behalten.
@ Thschingis Khaan
Ich sag dir:Wenn du einmal erwischt wirst und einige tausend $ bezahlen musst,machst du es nicht mehr.
Doch man darf die Sachen behalten.Man hat sie ja praktisch "bezahlt".
z.B.Man lädt sich einen Film runter,wird erwischt und bezahlt die Strafe(70 $ pro Film).Dann darf man den Film behalten.
@ Thschingis Khaan
Ich sag dir:Wenn du einmal erwischt wirst und einige tausend $ bezahlen musst,machst du es nicht mehr.
70 $ für einen Film? Das find ich irgendwie ganz schön wenig. Man muss doch für einen normalen Film auf DVD schon 30€zahlen. Wie viel wollen die für 1 Musik Titel haben?
Logge dich ein um einen Beitrag zu schreiben.