Wann kommt endlich der Patch (* Anno 1701 / 1503 / 1602)

Wann kommt endlich der Patch (* Anno 1701 / 1503 / 1602)

Bei mir schmiert das Spiel seit gestern entweder schon im ladebildschirm oder nach 5 min einfach ab! Angeblich wird das ja mit dem patch behoben, aber weiß jemand ungefähr, wann der kommt(dieses jahr??)!Laut Sunflowers arbeiten die zwar dran, sagen aber nichts über den termin, aber vielleicht is ja was durchgesickert!
wenn mich alles ihrt gibst den schon (hab ihn n„hmlich schon)
einen patch gibt es schon...
es soll aber noch einen wieteren geben. mit dem soll dann auch 'offiziel' der m-player freigeschaltet werden.
Es gibt einen Beta-Patch.

Sonst: http://www.anno1503.de/forum/showthread.php?area=&;s=714bdbcd1f6c03094cf69d2f493407ef&threadid=5023]

Wenn die Entwickler nicht wissen, wann der Patch kommt, kann es auch niemand anderes sagen. :)
Ich mein den finalen!
Na auf den habe ich doch per Link verwiesen.
Anfangs ist mir das Spiel auch öfters mal abgeschmiert,aber seit ich auf Bürgerstatus bin (hab bisher nur im Endlosspiel..) ist mir das nicht mehr passiert..!(?)

Jetzt hab ich aber schon mehrmals (auch anderswo) gelesen das es mit den alten Savegames Probleme geben kann wenn man den Patch aufspielt (also das sich dann Savegames die vor dem Patchen erstellt wurden nicht mehr laden lassen..)
Ist das so? Wenn ja,gibt es schon einen verbesserten Patch?
@Desperantus: Was Katja meint, ist, dass der Patch noch immer erst entwickelt wird. Auf der verwiesenen Seite von ihr kann man sehen, was die Probleme sind, die durch den Patch behoben werden sollen. Dort wird vermutlich auch stehen, wenn der Patch erschienen ist.

Gruss

TP
erschienen ist? der 2. Patch erscheint erst noch!
Im übrigen finde ich es eine Frechheit von Sunflowers/Max Design, erst ein unfertiges Spiel(nach 4 Jahren) und dann einen aufgrund der vielen Fehler unfertigen patch rauszubringen, nur um die beiden nich nochmal verschieben zu müssen(eigentlich sollte der Patch ja schon am 6.11. statt am 7.11. erscheinen)
Es ist nicht die einzige Frechheit, die Sunflowers sich leistet. ;/

Leider sind die Spieler (wie auch ist selbst) nicht konsequent genung und kaufen halbfertige Spiele immer wieder, womit sie die Situation mit verbugten Spielen auch noch fördern.

Ich habe es einmal geschafft, ein Spiel, das bei mir nicht laufen wollte, dem Händler mit der Begründung "Das Produkt ist in meinen Augen defekt, ich will den Kaufpreis erstattet haben" zurückzugeben. Es bleibt jedoch ein Einzelfall, zudem Im Endeffekt der Händler auf dem Spiel sitzen bleibt und es bei dem Vertreiber gar nicht reklamieren kann und somit die Enwickler sich daran gar nicht stören können.

Jetzt muss ich Anno aber auch mal in Schutz nehmen: bei mir läuft das Spiel einwandfrei, das größte Problem stellen die hängenbleibenden Einheiten dar. Damit kann ich leben. Leider. :)
Auf der Seite http://www.nomorebugs.de sind die rechte bei Bugs/Werbelügen schön erklärt! Die entwickler werden sich aber spätestens dann stören, wenn die Händler das Spiel nicht mehr vertreiben, wenn es für sie ein verlustgeschäft aufgrund zu vieler Rückgaben(zu denen man sich einfach manchmal durchringen muss) wird!
"Software ist vom Umtausch ausgeschlossen." - Kommt es dir bekannt vor?
Dies ist allerdings ein illegaler bestandteil der AGB's, ist also ungültig und man kanns evtl. sogar einklagen(Vorsicht: man muss bei einem Vergleich vielleicht einen Teil der Gerichtskosten zahlen!). Der Händler darf einige im Gesetz verankerte Pflichten nicht umgehen!
Hier ein Ausschnitt von Nomorebugs.de:
Ein Kauf nach AGB liegt nur dann vor, wenn Sie vor Abschluss des Kaufvertrages ausdrücklich vom Händler auf die AGB hingewiesen wurden oder diese im Geschäft nicht zu übersehen sind. Durch die AGB versucht der Verkäufer Ihre Rechte einzuschränken und eine für sich günstigere Position zu gewinnen.

Privatpersonen werden jedoch vom AGB-Gesetz vor allzu unverschämten rechtlichen Gegebenheiten geschützt. Spezielle Klauseln in den AGB des Händlers, die Gewährleistungsrechte komplett ausschließen, verstoßen gegen das Gesetz und sind deshalb unwirksam. Hier Beispiele für Klauseln die keine Geltung haben:

"Nachdem wir die Software nicht erstellt haben, haften wir nicht für ihre Einsatzfähigkeit"

"Falls berechtigte Mängel vorliegen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller, der umfassende Garantie gewährt. Ansprüche gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen."
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