Hi Leute
ich und mein freund wollen an halloween leute erschrecken und wir haben dafür eine Axt aus holz gebaut (auch klinge aus holz)
Meine Frage ist es legal so eine axt an halloween zu tragen ?
ich und mein freund wollen an halloween leute erschrecken und wir haben dafür eine Axt aus holz gebaut (auch klinge aus holz)
Meine Frage ist es legal so eine axt an halloween zu tragen ?
Und wenn es jetzt illegal wäre, hättet ihr sie dann dennoch an Halloween getragen? Oder wäre die Arbeit dann umsonst gewesen? Warum nicht vorher so etwas fragen, bevor man ne' sinnlose Arbeit tätigt? :D
Oder um den Thrill an Halloween noch ein weig anzukurbeln: ihr wärt mit der Axt erst echt auf die Straße gegangen, um euch ein verruchtes Image einzuverleiben, stimmt's? :D
Oder um den Thrill an Halloween noch ein weig anzukurbeln: ihr wärt mit der Axt erst echt auf die Straße gegangen, um euch ein verruchtes Image einzuverleiben, stimmt's? :D
Ganz offiziell fällt deine Holzaxt eher nicht unter den Waffenbegriff (eindeutig kann das nur ein Richter klären):
WaffG §1:
(2) Waffen sind
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
Entscheidend ist dabei die Formulierung "ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind". Eine Axt ist ihrem Wesen nach zwar dazu geeignet, aber nicht dazu bestimmt. Das gleiche gilt für deine Nachbildung, die in dieselbe Kategorie wie etwa ein Baseballschläger fällt: Im Zweifelsfall musst du der Polizei gegenüber einen glaubhaften Grund für das Mitführen nennen können, der nichts mit dem Gebrauch als Waffe zu tun hat. Was sich mit dem Verweis auf Halloween erledigt haben dürfte. Theoretisch dürftest du die Holzaxt sogar zu bemalen, dass sie wie eine reale Axt aussieht.
Was du allerdings nicht tun solltest, ist es, Leute mit der Axt zu bedrohen (etwa mit zum Schwung ausgeholter Axt wenn sie die Tür öffnen). Da gibt es nur einen schmalen Grat zwischen Erschrecken und Bedrohen, auch Halloween schafft da keine Ausnahme (selbst wenn viele YT-Videos ein gegenteiliges Bild suggerieren). Prinzipiell schadet es nicht, sich vorab über Putativnotwehr zu informieren.
WaffG §1:
(2) Waffen sind
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
Entscheidend ist dabei die Formulierung "ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind". Eine Axt ist ihrem Wesen nach zwar dazu geeignet, aber nicht dazu bestimmt. Das gleiche gilt für deine Nachbildung, die in dieselbe Kategorie wie etwa ein Baseballschläger fällt: Im Zweifelsfall musst du der Polizei gegenüber einen glaubhaften Grund für das Mitführen nennen können, der nichts mit dem Gebrauch als Waffe zu tun hat. Was sich mit dem Verweis auf Halloween erledigt haben dürfte. Theoretisch dürftest du die Holzaxt sogar zu bemalen, dass sie wie eine reale Axt aussieht.
Was du allerdings nicht tun solltest, ist es, Leute mit der Axt zu bedrohen (etwa mit zum Schwung ausgeholter Axt wenn sie die Tür öffnen). Da gibt es nur einen schmalen Grat zwischen Erschrecken und Bedrohen, auch Halloween schafft da keine Ausnahme (selbst wenn viele YT-Videos ein gegenteiliges Bild suggerieren). Prinzipiell schadet es nicht, sich vorab über Putativnotwehr zu informieren.
Logge dich ein um einen Beitrag zu schreiben.