Hallo, ich bin in einem Dilemma:
Ich besuche nun eine Weile die Fahrschule, und stehe nun Kurz vor der theoretischen Prüfung.
Mein Onkel ist ebenfalls Fahrlehrer, in einer Stadt ca. 75km von hier. Er ist häufig am Wochenende bei meinem Dad um mit ihm zu trinken-
er fährt dann häufig leicht angeheitert (aber noch voll fahrtüchtig) nach Hause. Neulich bei der Theoriestunde über Alkohol, Medikamente und Drogen im Straßenverkehr erzählte ich vor der Gruppe das ich einen Fahrlehrer kenne, der häufig leicht berauscht fährt-
inzwischen ist mir bewusst wie dämlich das war.
Mein Fahrlehrer ist (ohne das ich davon wußte) ein alter Freund meines Onkels, mit dem der sich aber vor gut 3 Jahren verkracht hat! In der nächsten Stunde fragte er mich (ohne sich etwas anmerken zu lassen) ob ich "mit dem XXX aus YYY", in so einem (hinterfotzig) plätscherndem Plauderton :/
Ich bejahte.
Mein Fahrlehrer wandte sich an die nächstobere Stelle, die meinem Onkel zwecks der Prüfung der Umstände ein zweimonatiges Lehrverbot erteilte-
obwohl sich das ganze (hoffentlich) nicht beweisen lässt, hat mein Onkel nun extreme Einbußen - ich habe keine Ahnung, wie ich mich dafür Entschuldigen kann (persönlich habe ich das natürlich schon getan, aber in Anbetracht dessen was passiert ist...).
Sein Ruf ist jetzt natürlich angeknackst, und er muss in einigen Wochen zu einer Anhörung.
Vielen Dank für eure Antworten.
Cindy
Ich besuche nun eine Weile die Fahrschule, und stehe nun Kurz vor der theoretischen Prüfung.
Mein Onkel ist ebenfalls Fahrlehrer, in einer Stadt ca. 75km von hier. Er ist häufig am Wochenende bei meinem Dad um mit ihm zu trinken-
er fährt dann häufig leicht angeheitert (aber noch voll fahrtüchtig) nach Hause. Neulich bei der Theoriestunde über Alkohol, Medikamente und Drogen im Straßenverkehr erzählte ich vor der Gruppe das ich einen Fahrlehrer kenne, der häufig leicht berauscht fährt-
inzwischen ist mir bewusst wie dämlich das war.
Mein Fahrlehrer ist (ohne das ich davon wußte) ein alter Freund meines Onkels, mit dem der sich aber vor gut 3 Jahren verkracht hat! In der nächsten Stunde fragte er mich (ohne sich etwas anmerken zu lassen) ob ich "mit dem XXX aus YYY", in so einem (hinterfotzig) plätscherndem Plauderton :/
Ich bejahte.
Mein Fahrlehrer wandte sich an die nächstobere Stelle, die meinem Onkel zwecks der Prüfung der Umstände ein zweimonatiges Lehrverbot erteilte-
obwohl sich das ganze (hoffentlich) nicht beweisen lässt, hat mein Onkel nun extreme Einbußen - ich habe keine Ahnung, wie ich mich dafür Entschuldigen kann (persönlich habe ich das natürlich schon getan, aber in Anbetracht dessen was passiert ist...).
Sein Ruf ist jetzt natürlich angeknackst, und er muss in einigen Wochen zu einer Anhörung.
Vielen Dank für eure Antworten.
Cindy
Er fährt betrunken (angetrunken/angeheitert ist nur ein bescheuerter Euphemismus) Auto. Als Fahrlehrer. Er kann froh sein, dass er überhaupt noch arbeiten darf. Soll er alternativ Bahn fahren oder auf den Alkohol verzichten.
Deine Antwort geht an meiner Frage vorbei.
"Angetrunken" beteutet hier das er geringe Mengen Alkohol konsumiert hat. Obwohl er keine Alkoholmessungen vornimmt, dürfte er bei der Fahrt häufig bereits wieder innerhalb der heute erlaubten Promillegrenze sein - oder maximal geringfügig darüber.
"Angetrunken" beteutet hier das er geringe Mengen Alkohol konsumiert hat. Obwohl er keine Alkoholmessungen vornimmt, dürfte er bei der Fahrt häufig bereits wieder innerhalb der heute erlaubten Promillegrenze sein - oder maximal geringfügig darüber.
Hören-Sagen ist nichts wert. Jemand muss ihn schon kontrolliert haben, wenn er mit einem Lehr-Verbot belegt wird. Daher ist deine Geschichte unvollständig oder nicht korrekt, was ihn entweder zum betrunkenen Fahrer oder dich vollkommen unschuldig macht. Tada.
Irgendwas stimmt doch an der Geschichte nicht. Ich mein du erzählst an einem Tag, dass du "irgendeinen" Fahrlehrer kennst.... In der nächsten Stunde fragt dich dein Fahrlehrer ob du mit XXX aus YYY "verwandt bist". Ich nehme an darauf wolltest du hinaus, da der Satz bei dir unvollständig ist.
Das sind 2 völlig verschiedene Themen. Du hast ja nie gesagt das du mit "Fahrlehrer" deinen Onkel meinst.
Das sind 2 völlig verschiedene Themen. Du hast ja nie gesagt das du mit "Fahrlehrer" deinen Onkel meinst.
Wäre ja noch schöner, wenn man so ja quasi jedem Fahrlehrer ordentlich einen Karren fahren kann. "Ich habe gehört der fährt betrunken!" und schon ist der erstmal für zwei Monate zur Überprüfung dran - da sollte dein Onkel aber mal mit seinem Anwalt reden.
Solange er nicht in eine Kontrolle gerät, die explizit beweist, dass er angetrunken ist, passiert ihm nix. nur weil Du es gesagt hast? Wenn sie ihn jetzt aus dem Verkehr gezogen haben, muss vorher schon was gegen ihn vorgelegen haben.
Und wenn es sich bestätigt, hat er es verdient. Man fährt einfach nicht Auto, wenn man was gesoffen hat. Auch wenn's die Promillegrenze nicht überschritten haben sollte. Das ist keine Entschuldigung. Auto = 0 Promille
Und wenn es sich bestätigt, hat er es verdient. Man fährt einfach nicht Auto, wenn man was gesoffen hat. Auch wenn's die Promillegrenze nicht überschritten haben sollte. Das ist keine Entschuldigung. Auto = 0 Promille
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