Hey ho,
ich würde gerne wissen ob man als schüler dazu verpflichtet ist im unterricht mitzuschreiben (also tafelbilder.)
ich bin in der 10. klasse (in bayern, gym.) und dachte das es ja unsere "sache" ist mitzuschreiben oder nicht.
also muss man? oder kann man wenn man will?
steht dazu auch was in der GSO?
gruss
ich würde gerne wissen ob man als schüler dazu verpflichtet ist im unterricht mitzuschreiben (also tafelbilder.)
ich bin in der 10. klasse (in bayern, gym.) und dachte das es ja unsere "sache" ist mitzuschreiben oder nicht.
also muss man? oder kann man wenn man will?
steht dazu auch was in der GSO?
gruss
Vielleicht ist folgendes für dich interessant:
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml;jsessionid=E3C98F7F6C4A69DF37AC62F2A861371E.jp45?showdoccase=1&doc.id=jlr-EUGBY2000rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs|Klick
Abschnitt VII
Schülerinnen und Schüler
Art. 56 Rechte und Pflichten
[...]
(4) Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen.
Teilnahme bedeutet übrigens nicht, dass man nur physisch anwesend ist. Und wenn deine Lehrkraft der Meinung ist, dass zum Erreichen des Bildungsziels unter anderem das Abschreiben der Tafelbilder erforderlich ist, dann hast du die Pflicht, die Dinger abzupinseln.
Aber vielleicht willst du uns ja mal genau erklären, worum es eigentlich konkret geht.
PS: Das ist ja witzig! Bayern hat ein Handyverbot im Schulgesetz stehen.
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml;jsessionid=E3C98F7F6C4A69DF37AC62F2A861371E.jp45?showdoccase=1&doc.id=jlr-EUGBY2000rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs|Klick
Abschnitt VII
Schülerinnen und Schüler
Art. 56 Rechte und Pflichten
[...]
(4) Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen.
Teilnahme bedeutet übrigens nicht, dass man nur physisch anwesend ist. Und wenn deine Lehrkraft der Meinung ist, dass zum Erreichen des Bildungsziels unter anderem das Abschreiben der Tafelbilder erforderlich ist, dann hast du die Pflicht, die Dinger abzupinseln.
Aber vielleicht willst du uns ja mal genau erklären, worum es eigentlich konkret geht.
PS: Das ist ja witzig! Bayern hat ein Handyverbot im Schulgesetz stehen.
naja erst mal danke ;D
war heut so ne aktion im bio unterricht.
ich steh da auf meiner drei un bin ach zufrieden mit und schreib in letzer zeit gar nich mehr mit oder eben nur teile.
Heut dann hab ich ma mitgeschreiben und meine bio lehrerin kam vorbei un meinte mein heft sieht aus wie sau, ich soll die einträge der letzen woche alle nochma abschreiben un ihr zeigen. Hab ich halt gesagt das ich überhaupt nich mitschreiben muss wenn ich keine lust habe etc... is dann bissl ausgeartet^^
aufjedenfall war ich der meinung das das 100% meine sache is das zu tun oder nich ^^
war heut so ne aktion im bio unterricht.
ich steh da auf meiner drei un bin ach zufrieden mit und schreib in letzer zeit gar nich mehr mit oder eben nur teile.
Heut dann hab ich ma mitgeschreiben und meine bio lehrerin kam vorbei un meinte mein heft sieht aus wie sau, ich soll die einträge der letzen woche alle nochma abschreiben un ihr zeigen. Hab ich halt gesagt das ich überhaupt nich mitschreiben muss wenn ich keine lust habe etc... is dann bissl ausgeartet^^
aufjedenfall war ich der meinung das das 100% meine sache is das zu tun oder nich ^^
Versau dir besser nicht deine Schulnoten oder den Eindruck bei den Lehrern. Es ist doch kein problem alles abzukupfern.
Es sei denn du siehtst etwas schlechter (Brille, Kontaktlinsen, Augenschielen) dann kannst ja den Lehrer bitten vorne zu sitzen und ggf. darauf hinweisen dass es zu schnell voran geht. Wir gehen ja mal alle davon aus dass der Lehrer ordentlich schreibt.
Es sei denn du siehtst etwas schlechter (Brille, Kontaktlinsen, Augenschielen) dann kannst ja den Lehrer bitten vorne zu sitzen und ggf. darauf hinweisen dass es zu schnell voran geht. Wir gehen ja mal alle davon aus dass der Lehrer ordentlich schreibt.
geht net drum ob ich mir die note nu versau oder nich^^
sondern ob es zwingend notwendig ist mitzuschreiben im unterricht. klar ist es besser es zu tun aber müsste man das auch zwingend?
weil wir ham ach lehrer dene des egal ist und sagen das wir alt genug sind un es selbst entscheidensollen.
sondern ob es zwingend notwendig ist mitzuschreiben im unterricht. klar ist es besser es zu tun aber müsste man das auch zwingend?
weil wir ham ach lehrer dene des egal ist und sagen das wir alt genug sind un es selbst entscheidensollen.
Das war auch unter unseren Lehrern nicht einheitlich. Einige bestanden darauf, dass wir mitschrieben (in Biologie zum Beispiel) andere sagten ausdrücklich, dass wir nicht alles aufschreiben müssen. Wie gesagt, du hast die Pflicht, dich so zu verhalten, dass das Schulziel (nämlich die Bildung deiner Mitschüler und dich) erreicht wird. Bei deiner Biolehrerin heißt das offenbar, dass du das Tafelbild abzuschreiben hast, andere Lehrer sehen das anders. Im Biounterricht ist deine Lehrerin aber nunmal Chef und deshalb kann sie dich zwingen, mitzuschreiben.
Es gibt übrigens für beide Varianten gute Argumente.
Es gibt übrigens für beide Varianten gute Argumente.
hm mist
kann man wohl nix machen <.< muss ich wohl oder übel bissl mitschreiben
danke für die post
gruss
kann man wohl nix machen <.< muss ich wohl oder übel bissl mitschreiben
danke für die post
gruss
Also grundsätzlich besteht soweit ich weiß nicht die Pflicht etwas abzuschreiben, denn:
Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.
Heißt nicht, der Schüler macht was der Lehrer ihm sagt (in diesem Falle das Tafelbild abschreiben), denn das "Bildungsziel" kann auch komplett ohne schriftliche Aufzeichnungen erreicht werden.
Das einzige was einen Schüler "zwingt" sein Heft gut zu führen wäre eine benotung des Schulheftes am Ende des Jahres/Halbjahres. (Was soweit ich weiß auch am Anfang des Jahres angekündigt werden muss.)
So hab ich das jedenfalls damals verstanden.
Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.
Heißt nicht, der Schüler macht was der Lehrer ihm sagt (in diesem Falle das Tafelbild abschreiben), denn das "Bildungsziel" kann auch komplett ohne schriftliche Aufzeichnungen erreicht werden.
Das einzige was einen Schüler "zwingt" sein Heft gut zu führen wäre eine benotung des Schulheftes am Ende des Jahres/Halbjahres. (Was soweit ich weiß auch am Anfang des Jahres angekündigt werden muss.)
So hab ich das jedenfalls damals verstanden.
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