Hey,
ich frage mich gerade ob Kino.to legal ist, denn ich war im Internet auf der Suche nach der englischen Version von Two and a half Men und bin auf diese Seite gestoßen. Eigentlich dürfte man sich Two and a half Men ja schon gratis im Internet ansehen, es läuft ja auch gratis im Tv, oder?
Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.
Lg
ich frage mich gerade ob Kino.to legal ist, denn ich war im Internet auf der Suche nach der englischen Version von Two and a half Men und bin auf diese Seite gestoßen. Eigentlich dürfte man sich Two and a half Men ja schon gratis im Internet ansehen, es läuft ja auch gratis im Tv, oder?
Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.
Lg
Falsch, im Fernsehen ist es nur deshalb gratis, weil es mit Werbung gesendet wird bzw. sollst du dir die DVD kaufen
Es kann niemals etwas im Internet legal sein, wofür du im Laden bezahlen müsstest.
Es kann niemals etwas im Internet legal sein, wofür du im Laden bezahlen müsstest.
Sofern der Upload der Sendung nicht offensichtlich rechtswidrig erfolgte, darfst du dir eine Privatkopie erstellen.
Siehe dazu http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html.
Siehe dazu http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html.
Und ist Kino.to nun legal ? Hab' oft gehört das Ansehen von Sendungen/Filmen ist legal, nur der Upload illegal..
Eine ganze Plattform kann niemals illegal sein, höchstens das, was auf ihr gemacht wird.
Würdest du auf deutschem Staatsgebiet ohne explizite Genehmigung des Urhebers eine Episode von Two And A Half Men hochladen, würdest du gegen das Urheberrecht verstoßen, weil das Kopieren und Veröffentlichen über die Privatkopie hinausgeht.
Inwiefern jedoch beim Download die Ausnahme in Form der Privatkopie greift, ist nicht ganz klar. (Soweit ich weiß, gab es auch noch keine Gerichtsurteile dazu.) Die Frage ist eben, wie man „offensichtlich rechtswidrig” definiert. Bei einer deutschsprachigen Folge kann eigentlich sicher davon ausgegangen werden, dass der Upload rechtswidrig erfolgte, da sich derjenige, der das Material hochgeladen hat, zu hoher Wahrscheinlichkeit an das deutsche Urheberrecht zu halten hatte. Bei englischsprachigem Material ist dann eher davon auszugehen, dass der Uploader aus einem anderen Land kommt, dessen Gesetze bezügl. Urheberrecht für den Downloader unbekannt sind, ergo kann auch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Erstellung der Kopie im Internet „offensichtlich rechtswidrig” erfolgte.
Zweifelsfrei wäre aber die moralisch richtige Lösung, sich die DVD zu kaufen.
Würdest du auf deutschem Staatsgebiet ohne explizite Genehmigung des Urhebers eine Episode von Two And A Half Men hochladen, würdest du gegen das Urheberrecht verstoßen, weil das Kopieren und Veröffentlichen über die Privatkopie hinausgeht.
Inwiefern jedoch beim Download die Ausnahme in Form der Privatkopie greift, ist nicht ganz klar. (Soweit ich weiß, gab es auch noch keine Gerichtsurteile dazu.) Die Frage ist eben, wie man „offensichtlich rechtswidrig” definiert. Bei einer deutschsprachigen Folge kann eigentlich sicher davon ausgegangen werden, dass der Upload rechtswidrig erfolgte, da sich derjenige, der das Material hochgeladen hat, zu hoher Wahrscheinlichkeit an das deutsche Urheberrecht zu halten hatte. Bei englischsprachigem Material ist dann eher davon auszugehen, dass der Uploader aus einem anderen Land kommt, dessen Gesetze bezügl. Urheberrecht für den Downloader unbekannt sind, ergo kann auch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Erstellung der Kopie im Internet „offensichtlich rechtswidrig” erfolgte.
Zweifelsfrei wäre aber die moralisch richtige Lösung, sich die DVD zu kaufen.
Die Nutzung von kino.to ist in der überwältigen Mehrheit aller Fälle ganz klar illegal. Wenn du dort TaaHF runterlädst, machst du dich strafbar, weil der Content offensichtlich rechtswidrig hochgeladen worden ist. In diesem Fall gehen die Gesetze nämlich tatsächlich von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit aus, Unwissen schützt hier nicht.
Naja soweit ich weiß kannst du es legal angucken nur der upload ist illegal
Das gilt für Filesharing und auch dort nur, wenn die Quelle der Datei nicht offensichtlich illegal ist. Für Kino.to gilt, dass das Angebot ganz "offensichtlich" nicht im Einklang mit den üblichen Vertriebskanälen der Produktionsfirmen steht und damit 100% illegal ist(weil: keine lega Quelle für das Originalmaterial). Man kann lediglich dem Nutzer nicht so schnell an den Kragen, weil ohne Upload keine gewerbsmäßige Verbreitung nachgewiesen/unterstellt werden kann und das Datenschutzrecht (o.Ä.) deine persönlichen Verbindungsdaten nicht für Killefitz rausrückt.
Kino.to *ist* illegal.
Kino.to *ist* illegal.
Okay, also gut dass ich nachgefragt habe. ^^ Dann begnüge ich mich mit der deutschen Synchronisierung.
@Lee
Also ich kann zwar derartige Vermutungen anstellen, aber offensichtlich illegal ist kino.to sicherlich nicht!
Könnte doch auch sein das die sich genau wie das Fernsehen über Werbung finanzieren.. ;-)
Wenn ich (mal angenommen) keine Ahnung habe was grad angesagt ist in der Filmwelt und ein Internetneuling bin, dann finde ich das einfach nur einen tollen Servis das man da Filme anschauen kann, aber käme nichtmal auf die Idee das da irgerndwas "unrechtes" dran wäre..!
Offensichtlich ist da meiner Meinung nach garnix, also habe ich als bloser Nutzer (also nur Filme anschauen oder auch mitschneiden) laut geltendem Gesetz, auch keine Strafverfolgung zu befürchten....
:-)
Also ich kann zwar derartige Vermutungen anstellen, aber offensichtlich illegal ist kino.to sicherlich nicht!
Könnte doch auch sein das die sich genau wie das Fernsehen über Werbung finanzieren.. ;-)
Wenn ich (mal angenommen) keine Ahnung habe was grad angesagt ist in der Filmwelt und ein Internetneuling bin, dann finde ich das einfach nur einen tollen Servis das man da Filme anschauen kann, aber käme nichtmal auf die Idee das da irgerndwas "unrechtes" dran wäre..!
Offensichtlich ist da meiner Meinung nach garnix, also habe ich als bloser Nutzer (also nur Filme anschauen oder auch mitschneiden) laut geltendem Gesetz, auch keine Strafverfolgung zu befürchten....
:-)
Es gilt die Auslegung des Gerichts und die besagt nach dem Konsens, dass kino.to-Nutzer sich bewusst sind, dass sie Filme streamen, für die sie hätten bezahlen müssen.
@Lee
Gab es denn diesbezüglich schon ein Urteil eines deutschen Gerichts? Via Google konnte ich nichts dergleichen finden.
Gab es denn diesbezüglich schon ein Urteil eines deutschen Gerichts? Via Google konnte ich nichts dergleichen finden.
@Lee
Ja würde mich auch interessieren welches Gericht das so auslegt das jeder das wissen müsste?
Also ich finde ja eigentlich den Gesetztext "wirksamer Kopierschutz" schon äusserst fragwürdig, weil wenn ich einen Kopierschutz mit frei im Internet erhältlichen Mitteln umgehen kann, dann handelt sich es doch nach meinen Deutsch- und Gramatik- Kentnissen offenbar um einen unwirksamen Kopierschutz!
Also sobald jemand rausgefunden hat wie man den Kopierschutz aushebeln kann und das veröffentlicht, würde ich weder vom deutschen Sprach- noch vom deutschen Rechts- Gebrauch davon ausgehen das es sich um einen "wirksamen" Kopierschutz handelt.. :-)
Ja würde mich auch interessieren welches Gericht das so auslegt das jeder das wissen müsste?
Also ich finde ja eigentlich den Gesetztext "wirksamer Kopierschutz" schon äusserst fragwürdig, weil wenn ich einen Kopierschutz mit frei im Internet erhältlichen Mitteln umgehen kann, dann handelt sich es doch nach meinen Deutsch- und Gramatik- Kentnissen offenbar um einen unwirksamen Kopierschutz!
Also sobald jemand rausgefunden hat wie man den Kopierschutz aushebeln kann und das veröffentlicht, würde ich weder vom deutschen Sprach- noch vom deutschen Rechts- Gebrauch davon ausgehen das es sich um einen "wirksamen" Kopierschutz handelt.. :-)
CSS ist ein Kopierschutz, der tatsächlich von GErichten nicht als solcher behandelt wird. Ansonsten gilt in Deutschland aber immernoch (ganz im Gegensatz zu den USA), dass beim Nutzer "Verstand" vorrausgesetzt wird. Kino.to war oft genug in diversen "Newsmeldungen" um beim Nutzer vorraussetzen zu können, dass er um die Illegalität des Angebots weiß.
Es braucht auch nicht zu jedem Thema erst ein Urteil um sicherzustellen, dass etwas nicht ganz legal ist.
Es braucht auch nicht zu jedem Thema erst ein Urteil um sicherzustellen, dass etwas nicht ganz legal ist.
@Bruce Wayne
Also ich treib mich ja schon sehr lange im Internet rum, aber ganz ehrlich, ich hab erst durch diesen Beitrag hier von Elena erfahren das es kino.to überhaupt gibt!
Auf diesbezügliche "Newsmeldungen" bin ich bisher auch noch nie gestoßen, von daher wüsste ich auch nicht was das mit "Verstand" zu tun haben sollte wenn man diese Page erstmalig nutzt und deren Illegalität nicht auf Anhieb erkennt..!
Und wenn die wirklich so bekannt illegal ist, dann frag ich mich warum die trotzdem noch im Netz steht..?
Also die betreiber der Page haben möglicherweise ein Problem, aber mir als bloßen Nutzenießer, könnte kein deutsches Gericht vorwerfen das ich was illegales gemacht hätte.!
(meiner Rechtsauffassung nach zumindest)
Also ich treib mich ja schon sehr lange im Internet rum, aber ganz ehrlich, ich hab erst durch diesen Beitrag hier von Elena erfahren das es kino.to überhaupt gibt!
Auf diesbezügliche "Newsmeldungen" bin ich bisher auch noch nie gestoßen, von daher wüsste ich auch nicht was das mit "Verstand" zu tun haben sollte wenn man diese Page erstmalig nutzt und deren Illegalität nicht auf Anhieb erkennt..!
Und wenn die wirklich so bekannt illegal ist, dann frag ich mich warum die trotzdem noch im Netz steht..?
Also die betreiber der Page haben möglicherweise ein Problem, aber mir als bloßen Nutzenießer, könnte kein deutsches Gericht vorwerfen das ich was illegales gemacht hätte.!
(meiner Rechtsauffassung nach zumindest)
Deine persönliche Rechtsauffassung ist aber (zum Glück) kein Maßstab.
Desweiteren versucht die Industrie schon recht lange Kino.to zu killen. Die Betreiber sind aber tatsächlich nicht gerade dumm.
Desweiteren versucht die Industrie schon recht lange Kino.to zu killen. Die Betreiber sind aber tatsächlich nicht gerade dumm.
Tiwu: Vielleicht nicht speziell zu kino.to; meine Einschätzung beruht eher auf diversen gelesenen Nachrichtenartikeln und Infovideos zum Thema. Und da waren die Gerichte eben nicht gerade einsichtig (warum auch?), sondern gehen davon aus, dass der Filmsuchende sich bewusst ist, was er tut, was ja auch zu 99% genau die Richtigen trifft.
Banana~im~Pyjama: Manches muss man einfach wissen, es kann ja nicht auf allem drauf stehen, was erlaubt und verboten ist. Und ganz ehrlich, du bist sicher einer der letzten Menschen, der von kino.to erfährt. ;)
Banana~im~Pyjama: Manches muss man einfach wissen, es kann ja nicht auf allem drauf stehen, was erlaubt und verboten ist. Und ganz ehrlich, du bist sicher einer der letzten Menschen, der von kino.to erfährt. ;)
naja, kino.to ist für mich eh relatief unnutz, weil wenn, dann hol ich mir Filme mindestens in DVD-Qualität und ohne Abbo..., ich hab ja Zeit... ;-)
Die quali mancher streams entspricht aber schon fast dvd standart.
Kann mir vorstellen das dort längst höhere einschaltquoten als im tv erreicht werden^^
Kann mir vorstellen das dort längst höhere einschaltquoten als im tv erreicht werden^^
Kino.to ist nicht illegal. Soweit ich weiß, ist es immer noch* eine rechtliche Grauzone, da sich Juristen noch darüber streiten, ob das temporäre Downloaden im Zwischenspeicher ebenfalls als normaler Download gilt. (Standardmäßig wird die Datei nach der Wiedergabe ja wieder aus dem Zwischenspeicher gelöscht.)
Etwas älter aber auch ein Artikel von z.B. Focus: http://www.focus.de/digital/internet/tid-13838/raubkopierer-kino-to-statt-kino_aid_380416.html
Zitat: Das Schmarotzen via Stream ist zudem völlig legal. „Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren“, erläutert der Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht Christian Solmecke. Auch wenn dem Nutzer klar sein dürfte, dass ein aktueller Kinofilm auf Kino.to nur illegal mitgeschnitten sein kann, macht er sich durch dessen Anschauen hierzulande nicht strafbar.
Da Focus nicht die einzige Quelle ist, glaube ich unserem Urheberrechtsexperten Christian Solmecke einfach mal. ;)
*(Das letzte Mal hab ich vor zwei Monaten in...lasst mich nachdenken...c't gelesen.)
Etwas älter aber auch ein Artikel von z.B. Focus: http://www.focus.de/digital/internet/tid-13838/raubkopierer-kino-to-statt-kino_aid_380416.html
Zitat: Das Schmarotzen via Stream ist zudem völlig legal. „Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren“, erläutert der Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht Christian Solmecke. Auch wenn dem Nutzer klar sein dürfte, dass ein aktueller Kinofilm auf Kino.to nur illegal mitgeschnitten sein kann, macht er sich durch dessen Anschauen hierzulande nicht strafbar.
Da Focus nicht die einzige Quelle ist, glaube ich unserem Urheberrechtsexperten Christian Solmecke einfach mal. ;)
*(Das letzte Mal hab ich vor zwei Monaten in...lasst mich nachdenken...c't gelesen.)
Die Aussage "Kino.to ist nicht illegal" ist falsch. Es ist ein illegales Angebot, was höchstens legal genutzt werden darf, sofern man dem Herrn Solmecke Glauben schenken darf, was von meiner Seite der Fall ist.
Allerdings - und das ist ein wichtiger Einwand - ist Herr Solmecke nur Rechtsanwalt, keineswegs Richter oder gar Gesetzgeber. Er kann ebenso wie wir - zwar mit Studium - nur spekulieren, was von den Gerichten wie ausgelegt wird.
§ 15 des UrhG sagt zum Beispiel aus, "Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe)."
Das kann man durchaus so interpretieren, dass niemand außer dem Urheber selbst berechtigt ist, sich das Material aus einer öffentlich verfügbaren Quelle anzusehen, sofern er von seinen Rechten nicht zurückgetreten ist, etwa durch Rundfunkverträge.
Allerdings - und das ist ein wichtiger Einwand - ist Herr Solmecke nur Rechtsanwalt, keineswegs Richter oder gar Gesetzgeber. Er kann ebenso wie wir - zwar mit Studium - nur spekulieren, was von den Gerichten wie ausgelegt wird.
§ 15 des UrhG sagt zum Beispiel aus, "Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe)."
Das kann man durchaus so interpretieren, dass niemand außer dem Urheber selbst berechtigt ist, sich das Material aus einer öffentlich verfügbaren Quelle anzusehen, sofern er von seinen Rechten nicht zurückgetreten ist, etwa durch Rundfunkverträge.
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