Hallo.
Eben habe ich erfreuliche Nachrichten bekommen, mein Konto sei zum 18. nicht gedeckt gewesen (was es auch nicht war) und daher musste eine Lastschrift-Rückgabe ausgeführt werden. Sehr ärgerlich, da mir die Stadtwerke jetzt den Einzug per Lastschrift eingestellt haben. (Auch wenn dies rückgängig zu machen ist).
Nun zu meiner Frage:
Ich habe noch ein zweites Konto. Dieses wollte ich eigentlich, nachdem ich zur Deutschen Bank gewechselt bin, schließen lassen. Auf beiden Konten habe ich aber keine Führungsgebühren.
Da am 1. immer mein ALG 2 Geld auf mein Konto kommt - (bin momentan Schüler aber in eigener Bedarfsgemeinschaft, daher bekomme ich ALG 2) - mein Kindergeld aber erst am 18. und damit zu spät für die Abbuchung der Stadtwerke, hatte ich jetzt die Idee, diesen Engpass künftig zu umgehen, indem ich das monatlich anfallende Geld von meinem ersten Konto immer am 2. Tag des Monats per Dauerauftrag auf mein zweites Konto überweisen und die Beträge künftig von diesem Konto einziehen lasse.
Gibt es irgendwelche rechtlichen Regelungen, welche mir da Probleme machen könnten?
Eben habe ich erfreuliche Nachrichten bekommen, mein Konto sei zum 18. nicht gedeckt gewesen (was es auch nicht war) und daher musste eine Lastschrift-Rückgabe ausgeführt werden. Sehr ärgerlich, da mir die Stadtwerke jetzt den Einzug per Lastschrift eingestellt haben. (Auch wenn dies rückgängig zu machen ist).
Nun zu meiner Frage:
Ich habe noch ein zweites Konto. Dieses wollte ich eigentlich, nachdem ich zur Deutschen Bank gewechselt bin, schließen lassen. Auf beiden Konten habe ich aber keine Führungsgebühren.
Da am 1. immer mein ALG 2 Geld auf mein Konto kommt - (bin momentan Schüler aber in eigener Bedarfsgemeinschaft, daher bekomme ich ALG 2) - mein Kindergeld aber erst am 18. und damit zu spät für die Abbuchung der Stadtwerke, hatte ich jetzt die Idee, diesen Engpass künftig zu umgehen, indem ich das monatlich anfallende Geld von meinem ersten Konto immer am 2. Tag des Monats per Dauerauftrag auf mein zweites Konto überweisen und die Beträge künftig von diesem Konto einziehen lasse.
Gibt es irgendwelche rechtlichen Regelungen, welche mir da Probleme machen könnten?
Wieso überweist du nicht einmalig von deinem Zweitkonto etwas auf dein Erstkonto? Somit würdest du einen Puffer erzeugen, und künftig wäre dein Konto zum Zeitpunkt der Stadtwerke-Abbuchung gedeckt.
Andererseits ist es natürlich nicht verboten, seine Rechnungen von einem anderen Konto aus zu bezahlen.
Du kannst übrigens auch gänzlich auf das Lastschriftverfahren verzichten und einen Dauerauftrag einrichten (ich denke mal du bezahlst jeden Monat den selben Betrag und es wird nur zum Jahreswechsel erhöht).
Andererseits ist es natürlich nicht verboten, seine Rechnungen von einem anderen Konto aus zu bezahlen.
Du kannst übrigens auch gänzlich auf das Lastschriftverfahren verzichten und einen Dauerauftrag einrichten (ich denke mal du bezahlst jeden Monat den selben Betrag und es wird nur zum Jahreswechsel erhöht).
Das Zweitkonto ist ja leer und "außer Betrieb".
Alle Geldgeschäfte regeln sich über mein erstes.
Daher möchte ich einfach am Anfang des Monats mein mir zur Verfügung gestelltes Geld anteilig auf das Zweitkonto überweisen, in der Höhe, in der Kosten anfallen. Vom Zweitkonto lasse ich dann Strom/Internet/etc abbuchen.
Dann kann ich nur noch mit dem Geld wirtschaften das mir auch wirklich zusteht und erspare mir die Rechnerei.
Das (nicht benutzte) Zweitkonto ist dann immer zu 100% gedeckt - da ich da ja nicht dran gehe.
Die Frage war nur, ist das irgendwie "Betrug an der Bank", da ja auf meinem Konto immer das selbe Geld drauf und wieder runter geht.
Aber das ist eigentlich ja Quatsch, oder? ^^
Alle Geldgeschäfte regeln sich über mein erstes.
Daher möchte ich einfach am Anfang des Monats mein mir zur Verfügung gestelltes Geld anteilig auf das Zweitkonto überweisen, in der Höhe, in der Kosten anfallen. Vom Zweitkonto lasse ich dann Strom/Internet/etc abbuchen.
Dann kann ich nur noch mit dem Geld wirtschaften das mir auch wirklich zusteht und erspare mir die Rechnerei.
Das (nicht benutzte) Zweitkonto ist dann immer zu 100% gedeckt - da ich da ja nicht dran gehe.
Die Frage war nur, ist das irgendwie "Betrug an der Bank", da ja auf meinem Konto immer das selbe Geld drauf und wieder runter geht.
Aber das ist eigentlich ja Quatsch, oder? ^^
Aha, deshalb willst du das also machen, ich verstehe.
Also illegal ist es jedenfalls nicht. Du musst dich nur um den Papierkram kümmern, damit in Zukunft vom richtigen Konto abgebucht wird. Um oft Geld hin und herzuschieben gibt es Girokonten ja.
Also illegal ist es jedenfalls nicht. Du musst dich nur um den Papierkram kümmern, damit in Zukunft vom richtigen Konto abgebucht wird. Um oft Geld hin und herzuschieben gibt es Girokonten ja.
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