Beleidigung - Schadensersatz? (Gesellschaft)

Beleidigung - Schadensersatz? (Gesellschaft)

Hay Leute,
n' Kumpel war von mir letztens da, der ziemlich viel Kacke baut. Wir waren im Internet auf einer Chatplattform(SchuelerCC) mit meinem Account eingeloggt. (Was vllt. noch wichtig zu wissen ist: vor ein paar Monaten hat mich ein 25 jähriger Mann eingeladen-er studiert Jura. Ich bin 13 Jahre alt.)
Ich habe diesen Mann, der mich ein paar mal anschreibt, nach seiner ICQ Nummer gefragt, und wollte ihm aus Spaß einen Spaß-Virus schicken (Macht nichts kapuut oder so).
Danach war mein Kumpel und ich so blöd, und haben den beleidigt. (mit "Pädophiler", gefragt oob er schwul sei)
Nun sagte er mir, dass man Kinder ab 8 Jahren auf Schadensersatz verklagen kann! Er sagte außerdem, dass er der Technik in seiner Firma schon bescheit gesagt hat, den Standort meines Computers ausfindig zu machen. Weiterhin sagte er, dass ich Post von dem Anwalt der Firma(wo er arbeitet)erhalte.
Nun meine Frage an euch:
Kann der mich wirklich verklagen, ich bin wie gesagt 13 Jahre alt und mein Kumpel auch 13. Und würde er tatsächlich den Aufwand betreiben, den Anwalt einzuschalten und zu bezahlen, nur um einen "kleinen" Jungen fertig zu machen?
Naja, ich freu mich mal auf schnelle Antworten!
mfg
Welcher Schaden soll ihm denn entstanden sein, den du ihm ersetzen sollst?
Lass dich nicht einschüchtern; wegen so einer Lappalie brauchst du nichts zu befürchten.
wirklich nicht? puh. danke. ;) mir ist jetzt wirklich ein stein vom herzen gefallen :)
Naja wenn ihr zu beleidigend geworden seid kann es trotzdem eine Anklage geben, ob Schadenersatz oder nicht. Wenn er das durchzieht habt ihr mindestens schonmal einen Aktenvermerk.
also ich kanns ja mal genau sagen:
"mein lieber pädophilius,
(weiß nicht mehr was in der mitte war, ab nichts schlimmes)
der weihnachtsmann"
und in der nächsten nachricht:
"schwul??? ich nicht."

also und der hat nicht nur schadensersatz gesagt, und anklage.
So eine Firma würde ich gerne mal kennenlernen, die Zeit und Geld aufwendet 13 jährige Schüler zu verklagen. Hast Du ein Link zu seiner professionell ausgestatteten Firma?
ne sry. also denkt ihr er macht des? und ist das wirklich so dass man knder ab 8 anklagen kann?
Son Quatsch. Vermutlich hat der Schiss bekommen, als ihr ihm auf die Schliche gekommen seid von wegen pädophil und kleine Jungs zu sich übers Internet einladen. Wenns wirklich so war wage ich mal zu behaupten, dass selbst wenn er Anzeige erstattet kein Gericht der Welt dich verurteilen würde. Erst recht nicht wenn du 13 bist.
ich sag nur strafe wem strafe gebuert. also ja. hohlkopf hat doch recht. ich wuerd auch jemand anzeigen wenner mich beleidigt. ob das gesetz da vor dem alter halt macht waere mir auch egal :D
die frage is halt net ob er euch oder dich anzeigen wird wookee sondern ob die polizisten das auch wirklich bearbeiten. n anwalt wurd ihm da gar nix bringen.
Strafmündig ist man erst mit 14, zu Schadenersatzforderungen kann es aber auch schon bei Einjährigen kommen.

In deinem Fall halte ich das aber eher für unwahrscheinlich. Vielleicht solltest du den Blick auf einen anderen Aspekt werfen: euer Opfer geht mit den Chatprotokollen zur Polizei und erstattet Anzeige gegen Unbekannt. Der Staatsanwalt ermittelt in der Sache und stellt dazu zunächst erst einmal fest, wer der Übeltäter ist. Also forscht der eure Adresse aus (was für einen Staatsanwalt kein allzu großer Aufwand ist) und schickt euch eine Vorladung zur Vernehmung. Letztendlich wird das Verfahren eingestellt, aber wie werden wohl deine Eltern reagieren, wenn ihr Sohnemann (bzw. erst einmal sie, denn ihnen gehört ja der Internetanschluss!) beim Staatsanwalt vorgeladen werden?
@ Käpt'n LeChuck deiner meinung wird er es machen, aber es wird eingestellt, und des einzige problem sind dann meine eltern oder was?
und was ist mit meinem freund? dem passiert nichts weils mein internet ist? weil er hat alles eig. gesagt und ich geschrieben.

aber das mit der vorladung: der wohnt in sachsne, ich in bayern ?!
Also ich bin kein Rechtsanwalt und kann dir deshalb auch keine Hilfe in Fragen der Juristerei geben.

Ob dein Kumpel aus dem Schneider ist, weiß ich nicht.

Dass du in Bayern und euer Opfer in Sachsen wohnt tut nichts zur Sache. Das verzögert vielleicht nur die Zeit, die bis zur Vorladung vergeht - und das kann sich monatelang hinziehen. Falls du Angst davor hast, nach Sachsen zu müssen wegen deiner Aussage: die kannst du normalerweise auch bei dem Staatsanwalt für eure Region machen.

Ja, ich denke letztendlich ist dein einziges Problem die Reaktion deiner Eltern. Vielleicht solltest du deine Missetat frühzeitig beichten, dann könnten deine Eltern selbst zu einem Anwalt gehen und so professionelle Hilfe heranschaffen. Das ist besser als nach Hilfe in einem Spieleforum zu fragen und dann, nach einigen Monaten, wenn die Sache schon fast vergessen ist, die aus allen Wolken gefallenen Eltern mit Post vom Staatsanwalt in der Hand anzutreffen, wenn man aus der Schule kommt.

Ich kenne deine Eltern ja nicht, aber das dürfte keine schöne Szene sein.
Aber wenn meine mOm zu nem anwalt geht, und der typ macht aber gar nichts, dann muss meine mOm den bezahlen!?
Tjoa, das stimmt auch wieder. Aber du solltest wenigstens beichten, was du gemacht hast, damit die Post von der Staatsanwaltschaft - sollte sie euch denn erreichen - deine Eltern nicht unvorbereitet trifft.
Zumindest von der Staatsanwaltschaft wirst du aber wohl eher kaum Post erhalten. Dem Burschen bleibt letztendlich lediglich eine Privatklage übrig, was sich allerdings auch als schwierig erweisen würde; ich weiß aber nicht, inwiefern stattdessen gegen deine Eltern Klage erhoben werden könnte.

Rede also trotzdem mit deinen Eltern darüber und konsultiert auch trotzdem noch einen Rechtsanwalt, denn mit Anwälten ist es wie mit Ärzten: Lieber einmal zu viel hingehen als einmal zu wenig.
Gg meine eltern klage?
Mich würde es als 25-Jährigen nicht weiter kümmern, wenn mich so'n paar Kiddies, von denen es tausende, ja Millionen im Internet gibt, als Pädo bezeichnen. Schon allein weil ich die ja nichtmal persönlich kenne.

Also entweder ihr habt den wohl wirklich entlarvt *hust*, oder der verarscht euch ahnungslosen Bürschchen bloß :).

Just my 2 cents.
Der studiert halt jura und is in ner firma. Und hat halt auch viele bilser von sixh drin.
Was swnkt ihr wann der broef von ser staatsanwaltscjaft ankommt? Und soll ixh es jezzz sagen?
Reparier' mal deine Tastatur. ;)

Ich denke auch er veräppelt euch. Außerdem hat er nicht dazu das Recht gegen Euch vorzugehen. Denn Ihr seit ja noch nichtmal 15 ! Und es ist keine wirkliche Straftat. Also wie hier schon oft gesagt, solltest du wegen so einer Kleinigkeit die nicht unnötig Sorgen machen.
MFG
1. Lern deine Tastatur zu beherrschen oder korrigier den Text wenigstens im nachhinein.

2. Zu Kazantos Möglichkeiten kommt noch die, dass er einfach angepisst von kleinen Bälgern wie euch ist und es wirklich durchziehen will, da er damit wohl mindestens einen Schrecken wenn nicht mehr anrichten kann.
Sry ich schreib con meinem iphone :D
Ich mach mier die ganze zeit gedanken drüber, auch sonst wegen jeder kleinigkeit ;)
Also ihr denkt der mqcht es nicht und ich mach jetzt quch erstmal nichts erst wenn in brief kommen sollte....
Thx an alle...
Denn Ihr seit ja noch nichtmal 15 !

Du meinst sicherlich 14, aber wie wir schon festgestellt haben, ist eine Privatklage gegen Jugendliche unzulässig, ergo müsste Wookee schon 18 sein, damit er persönlich etwas zu befürchten hätte. Seine Eltern könnten allerdings durchaus Post bekommen, allerdings höchstens von einem Rechtsanwalt.
Und was steht in dem Brief dann?
Dass in einer Sache ermittelt wird und deine Eltern sich bitte beim Staatsanwalt (oder bei der Polizei, je nachdem) einfinden um eine Zeugenaussage zu machen.

Ich war selbst mal Opfer einer Straftat und kann dir erzählen, wie das damals ablief. Die Tat geschah an Sylvester, wir haben am selben Tag Anzeige erstattet. 3 Monate später flatterte mir ein Brief ins Haus, dass ich eine Zeugenaussage machen sollte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Täter schon ermittelt. Einen weiteren Monat später wurde das Verfahren aus Mangel an öffentlichem Interesse eingestellt.

Wenn euer Opfer tatsächlich die Polizei einschaltet, wird sicher in jedem Fall ermittelt, wer der Missetäter war. Dabei kommt man über den Internetanschluss an deine Eltern.
Darin wird dann eben die Anklage zu lesen sein, wobei ich mir nicht sicher bin, ob der Brief nicht vielleicht doch eher vom zuständigen Gericht an dich respektive an deine Eltern geschickt wird.

Falls er privat klagt, kann es auch sein, dass er hierbei einen Verfahrenskostenvorschuss leisten muss und ich kann mir nicht vorstellen, dass es ihm das wert wäre. Der Streitwert dürfte nämlich nicht gerade hoch liegen.

Für eine Klage seitens der Staatsanwaltschaft würde auch hier das öffentliche Interesse fehlen.
Kann mir dass mit der anklage mal einer erklären? Was passiert da? Und ich hab keine Ahnung was eine "privatklqge" ist, und was es ist wenn es über das Gericht geht oder wenn es über die Staatsanwaltschaft geht und was da jeweils passiert..

Also denkst du was wird jetzt passieren?
Vor der Anklage wird erstmal ermittelt. Dass es danach tatsächlich zu einer Anklage kommt halte ich für unwahrscheinlich. Deshalb denke ich, dein größtes Problem ist die Reaktion deiner Eltern.
Also:
Typ geht zu Polizei - Polizei findet meine Adresse raus(einfach für sie) - ich Krieg post - meine Eltern müssen zur Polizei?

Ja aber wenn man eine Anklage hat, was ist das bzw. Was Mus man machen bzw. Zahlen?

Und was denkt ihr wann der Brief kommt?
[...] meine Eltern müssen zur Polizei?

...und werden verhört.

Ja aber wenn man eine Anklage hat, was ist das bzw. Was Mus man machen bzw. Zahlen?

Die Anklage beschreibt unter anderem, was du verbrochen hast, wobei du strenggenommen eher mit einer Klage zu rechnen hast, was aber letztendlich dasselbe in grün ist, nur dass das eine von strafrechtlichem und das andere von zivilrechtlichem Belang ist. Auf jeden Fall steht aber drin, worum es geht, das zuständige Gericht wird genannt, etc. Evtl. wird auch der „Wert des Streitgegenstands” erwähnt.

Sollte ich mich jetzt aber nicht stark irren, hat der Kläger bei einer Privatklage in jeden Fall einen Gerichtskostenvorschuss zu leisten, der den Streitwert in deinem Fall definitiv übersteigen würde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du im Ernstfall mehr als 100€ Schmerzensgeld zu zahlen hättest und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du bzw. deine Eltern überhaupt verurteilt werden würden.

Ich bleibe trotzdem dabei, dass du am besten so bald wie möglich mit deinen Eltern darüber sprichst und ihr vorsorglich einen Rechtsanwalt konsultiert.
Aber wenn meine Eltern verhört werden (leben getrennt) wissen sie ja gar nicht perfekt genau was passiert ist. Warum verhören sie nicht mich?

Und wie viel kostet ca ein Anwalt?

Und wann senkst eu kommt der Brief?
Mit deinen dreizehn Jahren bist du nicht unbedingt voll deliktsfähig, es kann aber natürlich durchaus sein, dass du dennoch vernommen wirst - tut mir Leid, dermaßen stecke ich in der Materie auch nicht drin. Welchen deiner Elternteile es treffen würde, hängt davon ab, wer dein gesetzlicher Vertreter ist. Kommen dafür sowohl Vater als auch Mutter in Frage, werden - falls du als deliktsunfähig angesehen wirst - wohl beide vernommen.

Wie viel eine einfache Beratung bei einem Anwalt kostet, hängt vom Streitwert ab. Bei einem Streitwert von beispielsweise 100 Euro kannst du für eine reine Beratung von mindestens 20 Euro ausgehen. Wenn du verbindlich wissen willst, wie viel der Spaß kostet, konsultierst du aber am besten einen Anwalt. ;)

Ein paar Monate müsstest du dich schon gedulden, bis du Post bekommen würdest.
Und denkst du dass der des macht? Also der Typ zur Polizei gehen?

Also wenn dann der Brief da ist, geh ich mit meiner min zur Polizei und davor zum Anwalt oder was?!

Und müssen wir dann ne Strafe zahlen?
Damit die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft überhaupt ermittelt, müsste ein Straftatbestand bestehen, was aufgrund des fehlenden öffentlichen Interesse nicht der Fall ist. Ergo blüht dir auch keine Strafe, sondern höchstens ein Schmerzensgeld, falls der Typ eine Privatklage einreicht, wozu wiederum vorher ein Sühneversuch gescheitert sein muss.

Der ganze Kram ist letztendlich einfach dermaßen umständlich und für den Kläger kostenintensiv, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass der Typ das wirklich durchzieht, was aber nicht bedeutet, dass er es nicht machen wird. Idioten gibt es schließlich überall und wer mit 25 Jahren auf einer Plattform wie schueler.cc mit Dreizehnjährigen chattet, ist für mich zweifellos einer.
Ich mach jetzt einfach mal nIchts und warte ab
Sprich wenigstens mit deiner Mutter/deinem Vater darüber.
Warum? :s
Damit sie für den Fall, dass doch noch Post kommt, nicht der Schlag trifft?
Meine min nimmt Ales ein bisschen gechillter auf, natürlich ist sie dann sauer.
aber sie war auch letztens schon mal bei der Polizei, aber ich Jan nicht wirklich was gemacht: Vergleichbar in den Garten der Nachbarn "einzubrechen". Weil das is doch vergleichbar, und dann kann ich auch noch das Argument bringen, dass mein kumpel die Hälfte con allem zahlt(haben wir ausgemacht), da er ja alles gesagt, ich nur getippt hab...
Alter, man müsste dich schon für deinen perversen Satzbau einsperren!
Dich (13) hat ein 25 jähriger Mann zu sich eingeladen?

Ich würde mir an seiner Stelle 2 mal überlegen zur Polizei zu gehen.
Nein?!
ihr meint sex?
Also ehrlich .. er behauptet, seine Firma würde deine Adresse finden? :)
Deine Adresse (bzw die deinre Eltern) kennt nur der Provider. Der würde sich strafbar machen, falls er sie raus gibt. (Falls du Quellen willst, frag mich danach, sonst will ich sie nicht raus suchen *g*).

Er müsste also schon mal vor Gericht gehen und dort versuchen, von einem Richter zu erwirken, deine Adresse zu bekommen. Dies wird nur bei schweren Verstößen frei gegeben, weshalb der schon mal kaum an deine Adresse kommen wird.

Weiterhin kann man nur Schadensersatz verlangen, wenn ein Schaden entstanden ist (sonst wäre der Schadensersatz = 0€). Ihm ist offensichtlich kein Schaden entstanden, die Nachrichten kann er einfach löschen und von daher ist das nix, worauf man klagen kann.
Des weiteren ist er 25 und du 13 .. wenn der zur Polizei geht, würden die ihn doch noch mal genau unter die Lupe nehmen ("Der lädt 13-jährige übers Internet nach Hause ein?"). Ein weiterer Stressfaktor, den er sich nicht geben wird (wobei ich gar nicht unterstelle, er wäre pädophil :D!).

Wenn er tatsächlich Jura studiert, würde er all das vermutlich wissen (denn all das weiß ich schon durch meinen Leistungskurs in der Schule *g*). Er würde also nicht von Schadensersatz sprechen, wenn er es ernst meint.

Ignorier ihn oder lach ihn aus, aber mach dir wegen so etwas kein Stress ;). Ich bin mir sicher, dass von ihm nix kommen wird.
Ihm ist offensichtlich kein Schaden entstanden, die Nachrichten kann er einfach löschen und von daher ist das nix, worauf man klagen kann.

Also kann ich Morddrohungen auch einfach wegwerfen... dadurch entsteht mir ja kein Schaden.

Zudem steht nichts von "Nachhause eingeladen" da. Zudem ist eine Einladung kein Straftat und kann mit den echten Gründen geklärt werden ganz ohne Stress. (Ich geh davon aus, dass er kein Pädo ist.)




Also besser im LK aufpassen und nich i was verdrehen wie du es gern hättest :)
Nach welchem Paragraphen ist eine Morddrohung denn rechtswidrig? ;)
Androhung von Gewalttaten fällt mit unter den §240 StGB, Nötigung. Ich zitiere:

"(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Da er hier nicht zu einer Handlung aufgefordert wird, fällt das nicht unter den Paragraphen der Nötigung.
Abgesehen davon wurde ihm keine Gewalt angedroht, bei einer Morddrohung kommt das Gewaltschutsgesetz (oder so ähnlich) ins Spiel, bei einer Beleidigung nicht.

er könnte sich, was mir grade einfällt, au §185 StGB (Beleidigung) beziehen, aber das ist schlicht lächerlich :) Und hier wurde von Schadensersatz gesprochen, das müssten zivilrechtliche Ansprüche sein.

PS: DU hast Äpfel mit Birnen verglichen, nicht ich ;) Du hast also was verdreht.

Edit: Da du es übrigens noch mal ganz genau wolltest, habe ich dir §823 BGB heraus gesucht:

"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein."


Wie du siehst, muss ein Schaden entstanden sein, damit Schadensersatz gefordert werden kann. Ansonsten ist Schadensersatz ja auch witzlos.
Der Typ meinte ganz einfach Schmerzensgeld; vielleicht hat auch der Threadersteller den Sachverhalt falsch wiedergegeben. Und mit „Einladung” war höchstwahrscheinlich gemeint, dass wookee von dem vermeintlichen Pädophilen via E-Mail eine Einladung für dieses Social Network bekommen hat.
Schmerzensgeld ist ja eine besondere Form des Schadensersatzes, da geht es um "imateriellen Schaden". Wenn dir also jemand den Arm abhackt, kann man das ja ganz schlecht in einem Wert zusammen fassen.
Es ist ihm aber kein Schaden entstanden (speziell Schaden für Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit). Das wäre eine Voraussetzung für Schadensersatz.

"Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."
§253 BGB
(na gut, man könnte auf Schaden wegen der sexuellen Selbstbestimmung plädieren, aber dafür müsste er zugeben, dass er ein Pedo ist .. *G*)

(und es trift natürlich auch kein Verstoß gegen das AGG zu, muss ich denke nicht erläutern ;).)
Nach welchem Paragraphen ist eine Morddrohung denn rechtswidrig? ;)
=>
Androhung von Gewalttaten fällt mit unter den §240 StGB, Nötigung.


wut?


Zudem ist es ja egal ob es eine Anklage wegen Nötigung ist, nur weil ich im Eifer des Gefechts "Ich verklag dich auf den letzten Cent" sage, heißt es nicht, dass ich am Ende wirklich ein Schmerzensgeld o.Ä. verlange oder in meiner Anklage anmerke.

Zudem denke ich nicht, dass der Typ gesagt hat "So und dafür verklage ich euch jetzt auf Schadenersatz.".


Zudem kann ich auch mit Gesetzen um mich werfen.
§185 StGB:
"Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Womit wir wieder bei dem lieben Geld wären...


Da Heutzutage das Internet so populär ist, gibt es auch erfolgreiche klagen gegen Online-Beleidigungen, inwiefern ein einmaliges "Pädo, Schwuchtel , whatever" ausreicht um damit durchzukommen ist die andere Frage.

Da jedoch allein die Beschuldigung pädophil zu sein eine ehrverletzung ist, kann ich mir sogar vorstellen, dass ein Gericht was nich viel zu tun hat, den Kindern das vor Augen halten wird mit einer Ermahnung o.Ä.
Den Paragraphen Beleidigung habe ich ja oben auch schon kurz angemerkt, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Paragraph ausreicht, um vor Gericht zu erwirken, dass der Provider seine Adresse heraus rücken muss (dazu reicht ja nicht mal das Herunterladen von Musik, solange dies nicht mit kommerziellem Hintergrund geschieht (kommerzieller Hintergrund heißt btw mehr als "ich will es verkaufen", aber das ist ja eine andere Diskussion.

Edit: btw ist das eine Straftat und es folgen aus einer Straftat keine zivilrechtlichen Ansprüche, ein Jura-Student würde daher nicht davon reden, Geld (in welcher Form auch immer) von ihm zu bekommen.
Der Typ lügt einfach nur. :)
Es geht doch garnich darum die Adresse dem Kläger zu geben aber wenn eine Anklage steht, kann trotzdem Post kommen.

Zudem kann man nach den wischi-waschi Aussagen des Threaderstellers nicht sagen ob der Typ lügt, ihnen Angst machen wollte, oder es ernst meint und wookee es einfach falsch/schlecht rübergebracht hat.
Und wie soll er eine Anklage erheben, wenn er die Adresse nicht kennt? Zu allererst wird an den Provider geklagt, dass der die Adresse raus gibt, dann wird die Adresse an die Polizei übergeben mit einer weiteren Klage und DANN erst kann Post eintreffen. (oder eben äquivalent von einem Anwalt.)
Also mit Einladung hab ixh eine freubdschaftsanfrage gemeint.
Also was denkt ihr kurz zsm gefasst was passieren wird?
Also was denkt ihr kurz zsm gefasst was passieren wird?

Nichts.
Ah nur ne Freundschaftsanfrage .. ^^ sehe da keinen Grund, jemanden als Pedo zu bezeichnen, aber naja ...
Wird, denke, tatsächlich nichts passieren. Ein STUDENT wird sich keinen Anwalt holen und sich 2 Klagen leisten, was ihm auch noch unmengen kosten wird und wo sehr wahrscheinlich ist, dass er eben gar nicht weiter kommt, um am Ende n kleines Kind zu ärgern. (mehr würde für ihn nicht heraus springen.)
Und wie soll er eine Anklage erheben, wenn er die Adresse nicht kennt?

Anklage gegen Unbekannt mit Daten im SchuelerCC?! Sollte nich so schwer sein...
Die Daten im SchuelerCC könnten ja wohl auch gefälscht sein. Imo bedarf es hierbei einer Echtheitsprüfung, was aufs selbe hinaus läuft (obwohl ich mir hier nicht sicher bin.. das wäre ein Schlupfloch, welches ich nicht bedacht hab).
Falls es wirklich zu einer Ermittlung kommen sollte, könnte die Staatsanwaltschaft auch einfach über den Betreiber der Website an die IP kommen und über den Provider an die Adresse. Zumindest wäre das in einem strafrechtlichen Verfahren der Fall, aber im Zivilrecht gibt es da bestimmt auch irgendeine Lösung.
Auch nicht so leicht, wie oben gesagt, durhc die IP bekommst du den Provider raus und der ist !!per Gesetz!! verpflichtet, die Adresse geheim zu halten. Man muss also hierfür vor Gericht gehen und dort muss ermittelt werden, ob der Provider das Recht bekommt, die Adresse heraus zu geben. Anders gehts nicht.
Also ihr denkt des ist ihm zu viel arbeit um kleine Kinder fertig zu machen?!
das ist jetzt 17 Tage her und du hast nix neues gehört, sagt das nicht schon alles? ;)
Ich denke schon, dass der nur blöfft. Ja.

Aber trotzdem solltet ihr im Internet nicht einfach fremde beleidigen, so was ist kindisch und nervig ;).
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