Ich wurde festgenommen und musste vor kurzem eine Aussage dazu machen bzw. habe eine Aussage gemacht. Dabei bin ich selbst Beschuldigter, belaste aber auch eine weitere Person.
Nun möchte ich diese Aussage gerne widerrufen. Möglich sollte dies sein, da ich selbst Beschuldigter bin. Außerdem wurde mir nicht erklärt, dass ich das Anrecht auf einen Rechtsbeistand gehabt hätte.
Weiß jemand wie und/oder wo ich meine Aussage widerrufen kann?
Nun möchte ich diese Aussage gerne widerrufen. Möglich sollte dies sein, da ich selbst Beschuldigter bin. Außerdem wurde mir nicht erklärt, dass ich das Anrecht auf einen Rechtsbeistand gehabt hätte.
Weiß jemand wie und/oder wo ich meine Aussage widerrufen kann?
Gehst hin und sagst du möchtest die Aussage "ändern" notfalls während (gegebener) Verhandlung.
Haben die dir nicht einmal gesagt, dass du als Beschuldigter auch ganz und gar schweigen kannst?
Es wäre aber jetzt definitiv die Zeit, sich einen Anwalt zu nehmen - und der, den du belastest, solltest du fairerweise auch gleich informieren.
Es wäre aber jetzt definitiv die Zeit, sich einen Anwalt zu nehmen - und der, den du belastest, solltest du fairerweise auch gleich informieren.
Mensch Kinder, keine Aussage bei Polizei und Staatsanwalt, das muss man sich doch mal merken!
Soweit ich weiß kannste die aussage "ganz einfach" ändern, indem du sagts du möchtest sie wiederrufen.
der polizei muss man gar nichts sagen, nur dem richter.
der polizei muss man gar nichts sagen, nur dem richter.
du bist eine snitch die vor gericht sofort namen nennt.
aber es gibt doch bestimmt eine frist wo man einhalten muss wen man die aussage wiederrufen will oder?
Aussage bei der Polizei ist grundsätzlich nicht rechtlich verwertbar.
Erst vor Gericht wird deine Aussage verbindlich, wenn du da deine Aussage bestätigst.
Allerdings führen polizeiliche Vernehmungen in der Regel zu einer Anklage und zu einem Anfangsverdacht, wenn die Beschuldigung berechtigt erscheint.
Also aussergerichtlich wirst Du deine Aussage nicht mehr wiederrufen können sofern sich schon ein Staatsanwalt um das Problem kümmert...
Fristen gibt es da nicht, was Du bei den Bullen ausgequatscht hast können die dein ganzes Leben lang gegen Dich verwenden.. :-)
Erst vor Gericht wird deine Aussage verbindlich, wenn du da deine Aussage bestätigst.
Allerdings führen polizeiliche Vernehmungen in der Regel zu einer Anklage und zu einem Anfangsverdacht, wenn die Beschuldigung berechtigt erscheint.
Also aussergerichtlich wirst Du deine Aussage nicht mehr wiederrufen können sofern sich schon ein Staatsanwalt um das Problem kümmert...
Fristen gibt es da nicht, was Du bei den Bullen ausgequatscht hast können die dein ganzes Leben lang gegen Dich verwenden.. :-)
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