Verkaufe echte Axt zum Holzhacken ect.
Breitklingige Markenaxt von Connex.
Sehr guter zusatnd. Knapp ne Woche alt.
Gesamtlänge 80cm.
Axtkopf: 1400 Gramm schwer.
VK findet bei Interesse über ebay statt.
Kaufpreis: 79.99 euro
Preis: 50 euro (Verhandelbar)
Kontakt:
klimaschewski@live.de
(auch MSN)
Ich hoffe ihr wisst es zu schätzen.
Es grüßt
Hannes
Breitklingige Markenaxt von Connex.
Sehr guter zusatnd. Knapp ne Woche alt.
Gesamtlänge 80cm.
Axtkopf: 1400 Gramm schwer.
VK findet bei Interesse über ebay statt.
Kaufpreis: 79.99 euro
Preis: 50 euro (Verhandelbar)
Kontakt:
klimaschewski@live.de
(auch MSN)
Ich hoffe ihr wisst es zu schätzen.
Es grüßt
Hannes
Wo ist dann da der Haken?
Also Du bietest eine Axt für 50.-€ VB an, wofür Du eine Woche vorher 80.-€ bezahlt hast...?
Ist die vom LKW gefallen vieleicht..?
Hast Du Originalrechnung wegen der Garantie?
Also Du bietest eine Axt für 50.-€ VB an, wofür Du eine Woche vorher 80.-€ bezahlt hast...?
Ist die vom LKW gefallen vieleicht..?
Hast Du Originalrechnung wegen der Garantie?
Lustig. Ein 15-Jähriger verkauft ne Axt. Wo soll da schon ein Haken sein? *ironie*
Was kommt als nächstes?
@ banawii: Das soll wohl eher nen Scherz sein. Ich kann mich erinnern, dass dieser Typ hier schonmal sich so nen Spaß erlaubt hat.
@ Hannes1994:
Dir ist schon klar, dass du, wenn du tatsächlich vorhast, als 15-Jähriges ne echte Axt (gilt als minderwertiges "Tötungswerkzeug" bzw. als gefährliches Werkzeug) rausgeschmissen werden kannst? Das könnte dich deinen Account kosten. Lass es lieber, wenn man es rausfindet biste weg vom Fenster. Und dann hast du natürlich lebenslange Ebay-Sperre, wenn du einmal geflogen bist.
Bei Ebay gelten AGBs. Diese schreiben vor, dass gefährliche Dinge erst an 18-Jährige verkauft, und auch nur per Vorlage des Persos veräußert werden dürfen. Bei Ebay darf überhaupt ne ganze Menge von Dingen nicht verkauft werden. U. anderem echte Waffen, Großfeuerwerk (Klasse 2) oder ähnliches darf nicht verkauft werden. Macht man es doch, muss man mit Konsequenzen rechnen.
Was kommt als nächstes?
@ banawii: Das soll wohl eher nen Scherz sein. Ich kann mich erinnern, dass dieser Typ hier schonmal sich so nen Spaß erlaubt hat.
@ Hannes1994:
Dir ist schon klar, dass du, wenn du tatsächlich vorhast, als 15-Jähriges ne echte Axt (gilt als minderwertiges "Tötungswerkzeug" bzw. als gefährliches Werkzeug) rausgeschmissen werden kannst? Das könnte dich deinen Account kosten. Lass es lieber, wenn man es rausfindet biste weg vom Fenster. Und dann hast du natürlich lebenslange Ebay-Sperre, wenn du einmal geflogen bist.
Bei Ebay gelten AGBs. Diese schreiben vor, dass gefährliche Dinge erst an 18-Jährige verkauft, und auch nur per Vorlage des Persos veräußert werden dürfen. Bei Ebay darf überhaupt ne ganze Menge von Dingen nicht verkauft werden. U. anderem echte Waffen, Großfeuerwerk (Klasse 2) oder ähnliches darf nicht verkauft werden. Macht man es doch, muss man mit Konsequenzen rechnen.
Letztendlich kann es uns (euch) egal sein, wenn es stimmt das er die Axt verkaufen will und dann auch erlich über ebay dann ist das doch ok. Wenn die Axt dann nie ankommt dann wird er halt strafrechtlich verfolgt.
Axt = Werkzeug. Nix da "Tötungswerkzeug". Was du in deiner Freizeit damit anstellst interessiert hier niemanden, TLS-Prinzesschen.
@ Bruce:
Red mit der Wand. Die hört dir hoffentlich zu.
@ SE Michi: Nun, es ist egal, ob es sich um nen Porno handelt, um funktionsfähige Schießeisen oder sonstige Dinge, die über 18 Jahren erst erlaubt sind (Pistolen, Waffen, potentiell gefährliche Werkzeuge oder anderes). Alle Gegenstände, die erst ab 18 Jahren erworben werden dürfen, gelten bei Ebay als Überschreitung der AGBs und als Verbot. Wenn man sich nicht dran hält, fliegt man und der Account ist dann natürlich auch Geschichte.
Es gelten da eben die Grundsätze, dass man Artikel, die erst ab 18 Jahren erworben werden dürfen bzw. auch sonstige Gefährliche Artikel (z.b. Messer, eine Axt ist gewissermaßen nur ein Messer), per Perso die Person "scannt", und somit sicherstellt, dass eine Axt, ein Messer, oder auch ein Gewehr nicht an Minderjährige vevrkauft wird.
Man kann sogar strafrechtlich verfolgt werden, wenn man sich nicht daran hält, wenn man z.b. eine echte Handgranate, oder ein echtes Messer oder eine andere Waffe an einen 15-Jährigen verkauft. Dann gibts Ärger mit dem Gesetz. Darum sollte man es lieber nicht tun.
Aus Sicherheitsgründen lasse ich diesen Thread lieber mal dichtmachen. Man weiß nie, was sonst noch alles angestellt wird. Demnächst bietet man hier noch echte Waffen an und sagt dann noch deutlich, dass diese ja an 15-Jährige verkauft werden dürfen.
Red mit der Wand. Die hört dir hoffentlich zu.
@ SE Michi: Nun, es ist egal, ob es sich um nen Porno handelt, um funktionsfähige Schießeisen oder sonstige Dinge, die über 18 Jahren erst erlaubt sind (Pistolen, Waffen, potentiell gefährliche Werkzeuge oder anderes). Alle Gegenstände, die erst ab 18 Jahren erworben werden dürfen, gelten bei Ebay als Überschreitung der AGBs und als Verbot. Wenn man sich nicht dran hält, fliegt man und der Account ist dann natürlich auch Geschichte.
Es gelten da eben die Grundsätze, dass man Artikel, die erst ab 18 Jahren erworben werden dürfen bzw. auch sonstige Gefährliche Artikel (z.b. Messer, eine Axt ist gewissermaßen nur ein Messer), per Perso die Person "scannt", und somit sicherstellt, dass eine Axt, ein Messer, oder auch ein Gewehr nicht an Minderjährige vevrkauft wird.
Man kann sogar strafrechtlich verfolgt werden, wenn man sich nicht daran hält, wenn man z.b. eine echte Handgranate, oder ein echtes Messer oder eine andere Waffe an einen 15-Jährigen verkauft. Dann gibts Ärger mit dem Gesetz. Darum sollte man es lieber nicht tun.
Aus Sicherheitsgründen lasse ich diesen Thread lieber mal dichtmachen. Man weiß nie, was sonst noch alles angestellt wird. Demnächst bietet man hier noch echte Waffen an und sagt dann noch deutlich, dass diese ja an 15-Jährige verkauft werden dürfen.
Wie, bitte, "lässt" man denn "dicht machen"? Du kannst gern alarmieren wenn du einen Regelverstoß vermutest, das war es dann aber auch, also mal etwas auf dem Teppich bleiben.
So weit ich das weiß, ist es nicht verboten, als Jugendlicher eine Axt zu kaufen. Also bleibt das Thema auf.
So weit ich das weiß, ist es nicht verboten, als Jugendlicher eine Axt zu kaufen. Also bleibt das Thema auf.
Ich maße mich nicht an, auf so etwas antworten zu müssen.
Hier die AGBs von Ebay, genauer gesagt die Liste der verbotenen Gegenstände (bzw. unzulässige Artikel):
http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html
Da steht ganz klar drin, keine Waffen, kein Zubehör. Zudem ist die Liste ständig aktualisiert. Ebay entscheidet, was darf und was nicht. Und es ist wohl nur logisch, dass eine Axt hier auch als Waffe durchgeht, oder etwa nicht? Oder ist das Kategorie "Kinderspielzeug"? @Christina
Das meinst du nicht ernst oder? Es ist nicht verboten, als Jugendlicher eine Axt zu kaufen? In deiner Welt vielleicht, ja. Geh doch mal in den nächsten Baumarkt als 12 oder 15-Jähriger und sag, du hättest gerne mal die Kreissäge oder eben eine Axt. Der wird dich angucken und erstmal nen Personalausweis sehen wollen. So zumindest ist das hier im Toom sowie auch bei Max Bahr. Vielleicht gelten bei Euch ja andere Regeln.
Ich melde den Thread jedenfalls, weil der Threaderöffner schon mal hier jemand (nämlich die Leute im Forum) zum Narren halten wollte.
Übrigens für ganz Blinde (offensichtlich scheint das hier so zu sein), Axt => eingestuft als Messer => Waffe:
http://pages.ebay.de/help/policies/firearms.html
Auch wenn hier nicht konkret das Wort "Axt" drinsteht. (Muss es auch nicht laut Ebay, denn es gibt auch viele Dinge, die nicht erwähnt werden müssen). Was ist eine Axt denn? Ein Messer (genauer gesagt ein BEIL) mit einem Hebel bzw. Stück Holz dran, mehr nicht. Und das ist ne Waffe, so leid es mir tut. Ich glaube nicht, dass Ebay sagt, dass das denen egal wäre. Daher dürfen nur Gewerbliche diese Dinge bei Ebay verkaufen, oder Leute, die sich haben identifizieren lassen und einen Perso-Check vornehmen. Daher dürfen solche Leute das. Die haben sicherlich ne Genehmigung seitens Ebay erhalten. Manche halten sich aber sicherlich nicht daran. Und das ist dann halt nicht OK. Weil wer ne Waffe (egal welcher Art, ne Schere ist keine Waffe) an nen Jugendlichen verkauft, macht sich so oder so strafbar und kann belangt werden.
Ich denke, eine "Axt" würde man hier unter Folgendem einstufen:
"sowie alle Waffen die auf den ersten Blick nicht eindeutig als Waffen zu erkennen sind "
Obwohl eine Axt auch als Arbeitswerkzeug und Gartenwerkzeug eingestuft ist. Wie gesagt, Privatmänner dürfen es daher nur verkaufen mit Identifizierung und Personalausweis-Check. Wäre ja sonst lustig. Ich verkauf meine Uzi an nen 10 Jährigen. Mal sehen was passiert...
Es ist eben aber nicht eindeutig mit der Klinge. Nur wenn man genau hinschaut sieht man die Klinge. Und wenn sowas nicht richtig verpackt wird (z.b. von nem 15 Jährigen der das verkaufen will wie hier der Fall), was glaubt man wohl wer dann im Schadensfall haftet? Z.b. wenn das Hackebeil mal eben aus der Verpackung rutscht aufgrund mangelhafter Verpackung und dann vielleicht noch auf den armen Paketträger. Ich denke, man wird sich ganz schnell den Absender und Empfänger vorknöpfen.
Hier die AGBs von Ebay, genauer gesagt die Liste der verbotenen Gegenstände (bzw. unzulässige Artikel):
http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html
Da steht ganz klar drin, keine Waffen, kein Zubehör. Zudem ist die Liste ständig aktualisiert. Ebay entscheidet, was darf und was nicht. Und es ist wohl nur logisch, dass eine Axt hier auch als Waffe durchgeht, oder etwa nicht? Oder ist das Kategorie "Kinderspielzeug"? @Christina
Das meinst du nicht ernst oder? Es ist nicht verboten, als Jugendlicher eine Axt zu kaufen? In deiner Welt vielleicht, ja. Geh doch mal in den nächsten Baumarkt als 12 oder 15-Jähriger und sag, du hättest gerne mal die Kreissäge oder eben eine Axt. Der wird dich angucken und erstmal nen Personalausweis sehen wollen. So zumindest ist das hier im Toom sowie auch bei Max Bahr. Vielleicht gelten bei Euch ja andere Regeln.
Ich melde den Thread jedenfalls, weil der Threaderöffner schon mal hier jemand (nämlich die Leute im Forum) zum Narren halten wollte.
Übrigens für ganz Blinde (offensichtlich scheint das hier so zu sein), Axt => eingestuft als Messer => Waffe:
http://pages.ebay.de/help/policies/firearms.html
Auch wenn hier nicht konkret das Wort "Axt" drinsteht. (Muss es auch nicht laut Ebay, denn es gibt auch viele Dinge, die nicht erwähnt werden müssen). Was ist eine Axt denn? Ein Messer (genauer gesagt ein BEIL) mit einem Hebel bzw. Stück Holz dran, mehr nicht. Und das ist ne Waffe, so leid es mir tut. Ich glaube nicht, dass Ebay sagt, dass das denen egal wäre. Daher dürfen nur Gewerbliche diese Dinge bei Ebay verkaufen, oder Leute, die sich haben identifizieren lassen und einen Perso-Check vornehmen. Daher dürfen solche Leute das. Die haben sicherlich ne Genehmigung seitens Ebay erhalten. Manche halten sich aber sicherlich nicht daran. Und das ist dann halt nicht OK. Weil wer ne Waffe (egal welcher Art, ne Schere ist keine Waffe) an nen Jugendlichen verkauft, macht sich so oder so strafbar und kann belangt werden.
Ich denke, eine "Axt" würde man hier unter Folgendem einstufen:
"sowie alle Waffen die auf den ersten Blick nicht eindeutig als Waffen zu erkennen sind "
Obwohl eine Axt auch als Arbeitswerkzeug und Gartenwerkzeug eingestuft ist. Wie gesagt, Privatmänner dürfen es daher nur verkaufen mit Identifizierung und Personalausweis-Check. Wäre ja sonst lustig. Ich verkauf meine Uzi an nen 10 Jährigen. Mal sehen was passiert...
Es ist eben aber nicht eindeutig mit der Klinge. Nur wenn man genau hinschaut sieht man die Klinge. Und wenn sowas nicht richtig verpackt wird (z.b. von nem 15 Jährigen der das verkaufen will wie hier der Fall), was glaubt man wohl wer dann im Schadensfall haftet? Z.b. wenn das Hackebeil mal eben aus der Verpackung rutscht aufgrund mangelhafter Verpackung und dann vielleicht noch auf den armen Paketträger. Ich denke, man wird sich ganz schnell den Absender und Empfänger vorknöpfen.
http://iq.lycos.de/qa/show/2042055/Darf-ich-einfach-in-den-naechsten-Baumarkt-maschieren.../?withNeutral=1&id=2042055
http://www.gutefrage.net/frage/axt-saege-in-haenden-von-teenies
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-12946/besitz-von-axt-und-schwert,-strafbar|Hier wird geschrieben "Also bei einer Axt sicherlich nicht, die wird von dem WaffG nicht erfasst. Sonst müsste ja jeder Förster/Waldarbeiter einen Waffenschein besitzen :D"
http://www.gutefrage.net/frage/axt-saege-in-haenden-von-teenies
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-12946/besitz-von-axt-und-schwert,-strafbar|Hier wird geschrieben "Also bei einer Axt sicherlich nicht, die wird von dem WaffG nicht erfasst. Sonst müsste ja jeder Förster/Waldarbeiter einen Waffenschein besitzen :D"
Eben, ein Werkzeug fällt nicht unter das Waffengesetz.
Wieso regt sich eigentlich keiner auf, dass der Verkauf über ebay stattfinden soll? Dafür muss man doch 18 sein.
Und damit erst keiner anfangen kann das zu tun mach ich jetzt zu, wer Interesse an der Axt hat, kann ja mit den Daten im oberen Post Kontakt aufnehmen.
Wieso regt sich eigentlich keiner auf, dass der Verkauf über ebay stattfinden soll? Dafür muss man doch 18 sein.
Und damit erst keiner anfangen kann das zu tun mach ich jetzt zu, wer Interesse an der Axt hat, kann ja mit den Daten im oberen Post Kontakt aufnehmen.
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