Präsentationsprüfung thema -.- (Schule)

Präsentationsprüfung thema -.- (Schule)

Hallo,
ich habe demnächst Abschlussprüfungen :)
nur ist das dumme:
- ich bin gut in Kunst
- Wenn ich meine Präsentation jetzt in Kunst mache und verhaue es dann ist ja meine ganze Note schlechter -,-

1 würdet ihr euch ein anderes Fach suchen?

ich dachte villeicht könnte ich als Thema "Manga und Anime in Japan" nehmen
nur gibts ja keinen Lehrer der sich mit sowas auskennt :( jetzt dachte ich an Kubismus oder sowas !

könnt ihr mi Vorschläge machen ? bitte! hört sich an, als ob ich zufaul wäre, aber mir fällt echt nichts ein -,-
Du hast generell das Risiko , wenn du in einem Fach eine Präsentation hälst , das deine Note schlechter wird. Das ist genauso mit den Klassenarbeiten. Welche Note hast du überhaupt in Kunst würde mich mal intressieren. Entweder du macht deine Präsentation in einem Fach wo du sehr leistungsstark bist und gute Noten hast -> Wenig Arbeit
Oder du hälst sie in einem Fach , in dem deine Noten doch etwas besser sein könnten -> Mehr Arbeit.
Zu deinem Thema "Manga und Anime in Japan". Wenn der Lehrer es genehmigt , darfst du die Präsentation selbstverständlich halten. Wenn er damit einverstanden ist , muss er sich automatisch sich selbst mit dem Thema befassen , um deine Leistung beurteilen zu können. Mein Musik Lehrer z.B. hatte sich dieses Jahr auch ziemlich genau über "Bushido" (Anmerkung von mir: Oh Mein Gott) informiert. Mein Mitschüler bekam dadurch eine 6 , da er ein Indiziertes Lied abspielte , danach so tat als ob er nicht gewusst hätte , dass es auf dem Index steht , und sich bei seinen Mitschülern super toll gefühlt hat ( Nach dem Unterricht kamen verdammt viele und haben gefragt ob der das Lied abgespielt hätte) . Tja , Glück gehabt , das er keine Anzeige bekomme hat (Verbreitung jugendgefährdente und indizierter Medien an Minderjährige). Die 6 hat ihm zusätzlich noch die Versetzung gekostet. So , und da dass alles so zienlich Off-Topic ist , beende ich meinen Beitrag mit einem Fazit.

Fazit: Frag deinen Lehrer , ob er sich gute Quellen und Informationen über Animes und Mangas besorgen kann , um deine entsprechende Leistung , neutral zu bewerten.
Es ist doch ausgezeichnet, wenn kein Lehrer sich mit dem Thema auskennt, dass du vorstellst - dann fallen inhaltliche Fehler nicht so schlimm auf und eigentlich kannst du keine schlechte Note bekommen.

Wir mussten eine Jahresarbeit machen. Einige haben die in Fächern gemacht, bei denen die Note egal war (diese Jahresarbeit hatte blöderweise nur den Wert einer Leistungskontrolle) - manche haben nicht einmal eine abgegeben und die 6 aus Faulheit in Kauf genommen.

@Melacho-the-ICE
Schülervorträge mit verbotenen Inhalten (Screenshots/Videos indizierter PC-Spiele, verbotene Symbole, Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf") sind bei entsprechender Aufbereitung kein Problem. Für die Lehre darf man eine ganze Menge.
@ Käpt'n LeChuck
Das kann schon sein , aber in den Augen meines Lehrers sah das so aus , dass der Schüler sich nicht intensiv mit "Bushido" beschäftigt hat. Ihn hat wahrscheinlich es sehr aufgeregt , dass der Schüler das trotzdem gewusst hat , aber eben vorher mit Sprüchen bei seinen Mitschülern als "King" gestellt hat. Bushido macht Texte über Frauenfeindlichkeit , Sex , Drogen und wie hart sein Leben ist , obwohl er Millionen auf dem Konto hat. Und dass war das , was mein Lehrer (und ich persönlich auch) nicht verstehen konnte , wie man über sowas eine GFS machen kann. Wir haben nach dieser GFS noch über Bushido diskutiert.

So das mal so nebenbei.
Jetzt möchte ich dich noch gerne persönlich fragen , ob du ein indiziertes Lied , in dem Fall "GangBang" von Bushido, in einer 8 Klasse mit Schülern zwischen 13 und 15 Jahren abspielen würdest. Ich fande die Lieder einfach nur krank und verstehe auch nicht warum ein World Label wie Universal , einen solchen makaberen Rapper aufnimmt , dessen niveaulose Texte nur aus Drogen , Sex , und anderem Ghetto - Mist enthalten.

Zum Schluss noch ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:

§ 15
Jugendgefährdende Trägermedien


(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugengefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht

1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,

2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden.

3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,

4. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,

5. im Wege des Versandhandels eingeführt werden,

6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger­ oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,

7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die

1. einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131 oder § 184 des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,

2. den Krieg verherrlichen,

3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,

4. Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder

5. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.

(3) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

(4) Die Liste der jugendgefährdenden Medien darf nicht zum Zweck der geschäftlichen Werbung abgedruckt oder veröffentlicht werden.

(5) Bei geschäftlicher Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren zur Aufnahme des Trägermediums oder eines inhaltsgleichen Telemediums in die Liste anhängig ist oder gewesen ist.

(6) Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Gewerbetreibende vor Abgabe an den Handel die Händler auf die Vertriebsbeschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 6 hinzuweisen.

Quelle: www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/
"Jetzt möchte ich dich noch gerne persönlich fragen , ob du ein indiziertes Lied , in dem Fall "GangBang" von Bushido, in einer 8 Klasse mit Schülern zwischen 13 und 15 Jahren abspielen würdest."
Ich würde über Bushido keinen Schülervortrag machen. Unser Gruppenthema war selbst ausgewählt und wir haben uns mit dem indizierten C&C Generals beschäftigt. das war in Klasse 8 oder 9. Unter anderem in unserm Lehrbuch waren Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf".

In Musik hat auch mal jemand ganz ausdrücklich die indizierten Lieder der Ärzte abgespielt. Mit der entsprechenden Aufbereitung kann man auch in einer 8ten Klasse solche Vorträge halten.

Wer weiß, vielleicht ging man an unserer Schule auch einfach unverkrampfter mit so etwas um. Hab schon oft von anderen Schulen gehört, an denen wegen Dingen Tadel usw. ausgesprochen wurden, die bei uns dem Direktor höchstens ein müdes Arschrunzeln entlockt hätten.

und verstehe auch nicht warum ein World Label wie Universal - das ist einfach: Es verkauft sich gut.
danke, ich habe ne 1 in Kunst :)
der Mist ist, dass die meisten Lehrer sofort sagen :" Damit kenne ich mich nicht aus" und dann machen sie das nicht -,- die Gymnasiumslehrer sagen sogar oft schon bevor man ihnen das thema sagt :"Nein" und dass oft nur weil wir auf dem R-Zweig sind nicht aufm Gym.
ich kann jetzt noch genau 3 Lehrer fragen, wenn das dann keiner mit mir macht, muss ich mir so oder so ein anderes thema suchen -,-

nur für den Fall, habt ihr schon eine Prässentationsprüfung im Bereich Kunst gemacht ?
welches Thema findet ihr leicht/ habt ihr gemacht ?

LG Toonboy und danke das ihr mir helft :)
@Käpt'n LeChuck
und verstehe auch nicht warum ein World Label wie Universal - das ist einfach: Es verkauft sich gut

Hab das jetzt eher von den Texten her bezogen.

Mit der entsprechenden Aufbereitung kann man auch in einer 8ten Klasse solche Vorträge halten.

War eben blöd von ihm , nur zu sagen: Jaah ,da gehts halt um Sex und Vergewaltigung und des is cool.

Solche Anmerkungen kann ich schonmal gar nicht verstehen. Zumal finde ich dass das dann auch keine GFS mehr ist sondern einfach nur krank.

Und wie ich bereits gesagt habe , der Schüler wollte sozusagen nur Anererkennung und Bestaunen von seinen Mitschülern haben und das war ,glaube ich , auch der Grund warum der die 6 kassiert hat.
Ich denke Diskussionsbedarf besteht daher nicht mehr.

@Toonboy
Ich habe bisher keine Präsentation in Kunst gehalten , aber mein Mitschüler mit dem Thema: Optische Täuschungen. Vielleicht kennst du solche Bilder wie das Dreieck mit 3 rechten Winkeln , oder die Vase die auch gleichzeitig zwei Gesichter darstellt. Mein Mitschüler hat viele von diesen Bildern gesammelt , uns gezeigt und ziemlich gut erklärt (Künstler , Fertigungsdatum , die optische Täuschung in dem Bild etc.).
Melacho-the-ICE : danke, das ist gut :) ich frage morgen mal noch einb paar Lehrer, ich denke die können mir ja auch noch ein paar Tipps geben :) aber ich frage mal was sich da noch son in Richtung Optischentäuschung machen lässt :D
denckt ihr, "Kubismus" wäre auch ein gute thema ?
Kubismus ist abstrakte Kunst , wenn ich mich nicht irre.
Und da abstrakte Kunst ,auch eine Kunst ist würde ich mal sagen ja :D

Mal ne Frage nebenbei:
Warum willst du eine Präsentation in einem Fach halten , wo du sowieso eine 1 hast?
ich glaube, du hast was falsch verstadnen, soll ja nicht einfach so zur Notenaufbesserung sein, ich meine damit meine Präsentationsabschlussprüfung xD
und da ist halt Kunst das was ich am besten kann :) in sachen Manga kenne ich mich halbwes aus, das heißt es wäre schonmal nicht ganz soviel arbeit für mich UND den Lehrer :)
Also ein ganz Fauler :D
Klär das Thema mit dem Lehrer ab , mehr kann ich dazu nicht beitragen.
LOL ich habe aber schon genug zu tun mit lernen und so xD Ich meine, dass ist mein letztes Jahr, dass übernächste ist mein Abschlusszeugniss!
Ich persönlich stehe nich so auf schlechte Zeignisse, besonderst dann nicht wenns mein Abschluss ist o.O
was wäre den das perfekte thema :D
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