Ebay- Muß er kaufen oder nicht (Stammleser-Treff)

Ebay- Muß er kaufen oder nicht (Stammleser-Treff)

Ich habe bei Ebay Playstation spiele zum verkauf angeboten, und habe sie "eigendlich" für 33,50 € verkauft aber dann habe ich diesi mail von dem "Käufer" erhalten was kann ich jetzt machen?
Die mail:
Hi und Hallo,

ich sehe gerade mein Sohn (8 Jahre) hat bei Ihnen etwas ersteigert.
Ich bin mit dieser Ersteigerung nicht einverstanden, weil wir ein Nintendo 64 haben und nicht wie angeschlagen eine Playstation, tut mir wirklich leid, da hat mein Sohn es nicht richtig mitbekommen.
Was ich Ihnen anbieten kann ist, das Sie die Spiele weiter verkaufen und ich Ihnen auf jedenfall eine sehr positive Bewertung geben werde.
Ich würde mich über eine positive Entscheidung freuen.


Was tun?

Black
Ich würde Verständnis zeigen. Frage den zweithöchsten Bieter, ob er die Spiele haben will.

Falls Du die Spiele noch einmal in die Auktion stellen mußt, kannst Du ihn um die Erstattung der Ebay-Gebühren bitten.
Hi: Black Death


Das Sind ja wirklich tolle Eltern die ihren sohn bei versteigerungen mit machen lassen.

Und die positive Bewertung da kannst du dir viel für kaufen.

Gruss DD.
vieleicht hat er sich ja auch nur im preis geirrt dachte 33,50 DM statt 33,50 € und weil sie deshalb net kaufen ...
ne in der mail steht doch das die nur ein Nintando 64 und keine playse haben!!
toll der kann ja viel schreiben woher willst du denn wissen ob das stimmt das die keine psx haben ????
Habe gerade mal die AGBs überflogen...
Also, theoretisch müßte er kaufen. Es kam ein Vertrag zwischen zwei passwortgeschützen Accounts zustande.
Jetzt ginge es darum, ob einer von Euch oder beide auch wirklich geschäftsfähig ist/sind usw..
Meiner Meinung nach steht der geringe Streitwert einem unverhältnismäßig großen Aufwand gegenüber.
Beherzige Renés Ratschlag. Allerdings würde ich höflich, aber bestimmt auf Erstattung der Gebühren pochen.
8Jahre und Internet-zugang ? Da konnte ich janoch net mal lesen ..andererseites sind die Eltern esselber Schuld wenn die ihnauf solche Seiten gehen lassen...

Schließ mich aber Rene an !
Hi:


Es wird schon so sein wie Trooper gesagt hat (der Preis DM statt €)denn so beknackt kann der sohn ja nicht sein das er eine PSX nicht von N64 unterscheiden kann.


Gruss DD.
@Black Death

Also ehrlich gesagt, würde ich kein Verständnis mehr dafür aufbringen.
Bin selber sehr häufig bei E-bay tätig. (Benutzername: Zauberer-Flori).


Also, ich hatte auch schon solche Fälle, wo es dann hieß, habs mir anders überlegt. Habe deshalb auch schon schlechte Bewertungen bekommen, obwohl ich dann niemals die Ware abgeschickt habe. Damit meine ich, wenn du sagst, dass du damit einverstanden bist, dass er die Ware nicht nehmen muss, dann bekommst du höchstwahrscheinlich ne negative Bewertung und kannst nichts dagegen machen.

Internetkäufe sind schließlich rechtskräftig und dürfen deshalb nur von Volljährigen getätigt werden.
Oder er will sich nur rausreden! Also das er garkeinen Sohn hat! Einfach mal zu der E.bay Geschäftsleitung ne Mail schreiben und den Text dazu geben!
Und tu das was René dir sagt, weil ich net weiss wie hoch die Gebühren sind:
Z.B.:
10DM Gebühren für das erste mal + 10DM Gebüren für das zweite mal = 20DM = 10,51€
Dann hasste kaum was dran verdient! Da hätteste se auch verbrennen können;)
mit 8 jahren sollte er besser ebay noch nicht kennen!
Sowas passiert halt wohl doch des öfteren.
Bei eBay kann man dann nach einigen Tagen (genaue Zeit weiss ich momentan nicht) eine Angebot direkt über eBay an den Zweithöchsten Bieter schicken, wenn er dann interessiert ist, ist ja alles glar und die eBay-Gebühren werden dann auch nur 1x berechnet.
Oder du stellst es gleich wieder per Link "neu anbieten" zur Auktion frei. Wenn dann wieder positive Angebote ablaufen. Werden wiederum nur 1x die eBay-Gebühren fällig.

Gruß
Dirk
los hetzt ihn ein anwalt aufm hals *g*
nein ich würde sagen selbst schuld: 8jahre und dann kann mann ja wohl erwarten dass der papa das passwort schützt/versteckt/sperrt/unter cookies löscht usw.

also verlange das geld
Achtjährige sind nicht geschäftstüchtig. Eltern können ihre Geschäfte rückgängig machen.
Nicht geschäftsfähig, René, nicht geschäftsfähig ;-) Allerdings bleibt die Frage offen, ob der Sohn einen eigenen Account hatte oder den der Erwachsenen genutzt hat - dann ist's wohl deren Bier.
Also wie gesagt, ich würde nicht nachgeben!!!!

Die Eltern sind doch selber schuld!!! Wo kommen wir denn hin, wenn man im Internet machen kann was man will, mit der Ausrede, das war alles mein 8-jähriger Sohn?!?

PS: Schon mal nen guten Rutsch für alle die das hier lesen!
Danke und ich wünsche auch allen nen guten rutsch!
jo, guten rutsch euch auch;)
@Black Death

Wie hast du dich denn eigentlich jetzt entschieden?

Ich bin doch neugirig.
Ich habe jetzt den 2.Höchstbieter gefragt (aber noch keine antwort) ob er es noch habe will,und werde von dem netten man der mir die mail geschriben hat die Ebay gebühren verlangen!!
Na dann viel Glück und schreib bitte wie es ausgegangen ist.
Also ich kann mich an einen Fall erinnern, da kaufte ein 9-jähriger einem Schulkameraden dessen Handy für 150,-- DM ab. Der Knäckes war zwar bedingt geschäftsfähig, hatte aber nicht das Einverständnis der Eltern erfragt. Resultat: Handy zurück (gg. den Willen der Eltern des Verkäufers, das ging über einen Rechtsanwalt) und ebenso die Kohle. Im Internet muß der Nachweis geführt werden, wer ersteigert. Und hier hatte der Filius das Einverständnis der Eltern, zu surfen und zu steigern. So sehe ich das! Also: Die ersteigerte Ware muß beim Käufer bleiben.

Oder etwa nicht?

Gruß Waldi
Es ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern eine Frage der Kulanz.
@René

Stimmt schon, dass des nicht nur ne Frage des Rechts ist. Aber wenn Black Death jetzt sagt, dass das schon in Ordnung geht, dann mahct der kleine doch ewig weiter, oder? Also die Ebay gebühr sollten die Eltern schon bezahlen. Ist ja nicht so viel und man kann den Eltern ja dann immernoch ne Positive oder zumindest Neutrale Bewertung geben, da man ja dann wenigstens kein Geld verloren hat.
Wann und wie muß ich die Ebay gebühren eugendlich bezahlen?
@Black Death nach der ersten mahnung ;)

man endlich kann man das "wissen" das man in der handelschule lernt einsetzten man also ist die schule doch nich so fürn *rsch
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