Hallo
Ich habe mich mal beworben und Eignungstest gemacht und habe Heute eine Einladung zum Tauglichkeitsuntersuchung.
Nur dass Problem ich habe 1 Woche land THC komsumiert und hörte das man bei der Tauglichkeitsuntersuchung Urin kontrolliert wird!
Suchen sie dort bestimmt nach Drogen und hat es irgendwelche Nachteile wenn sie es finden?
Ich habe mich mal beworben und Eignungstest gemacht und habe Heute eine Einladung zum Tauglichkeitsuntersuchung.
Nur dass Problem ich habe 1 Woche land THC komsumiert und hörte das man bei der Tauglichkeitsuntersuchung Urin kontrolliert wird!
Suchen sie dort bestimmt nach Drogen und hat es irgendwelche Nachteile wenn sie es finden?
Dann gibt es kein Problem. Wenn sie dich fragen ob du Drogen konsumierst oder konsumiert hast, sagst du einfach die Wahrheit. Da du verweigerst, ist's total egal. Auf den Zivildienst wirkt sich das auch nicht aus. Solltest nur nicht sagen, dass du das Zeug auch verkaufst oder anbaust :P
Also wirkt es sich nicht auf die Gesundheitliche "Folgen"
sozusagen aus im formular?
Und sind diese Ärzte wegen diesem Thema schweigepflichtig?
sozusagen aus im formular?
Und sind diese Ärzte wegen diesem Thema schweigepflichtig?
Das wirkt sich nur aus, wenn es um deine Tauglichkeit geht. Keine Ahnung was, aber warscheinlich kannst du mit THC Konsum kein Pilot werden oder so. Ansonsten interessiert das keinen. Konsum an sich ist nicht verboten, "lediglich" der Besitz. Üblicherweise besitzt du noch BTM, währrend du es konsumierst.
Ich danke dir vielmals will Ausbildung als Tiefbaufacharbeiter machen ^^ danke nochmals
Bei der Tauglichkeitsuntersuchung wird nicht auf Drogen getestet, sondern nur dein allgemeiner Gesundheitszustand.
Es ist zudem illegal eine Urinprobe auf Drogen zu untersuchen ohne dies ausdrücklich anzukündigen. Ich würde es an deiner Stelle unterlassen von deinem Rauschmittelkonsum zu erzählen wenn du die Stelle willst.
Es ist zudem illegal eine Urinprobe auf Drogen zu untersuchen ohne dies ausdrücklich anzukündigen. Ich würde es an deiner Stelle unterlassen von deinem Rauschmittelkonsum zu erzählen wenn du die Stelle willst.
Kiffen ist ja nicht so schlimm. Ich würde es nur erwähnen, wenn ich direkt danach gefragt werde, ansonsten nicht.
"Kiffen ist ja nicht so schlimm. Ich würde es nur erwähnen, wenn ich direkt danach gefragt werde, ansonsten nicht."
Auch wenn es sich blöd anhört, wenn es um solche Dinge geht sollte man den (potenziellen) Arbeitgeber lieber belügen. Die Wahrheit führt hier in den meisten Fällen zur sofortigen Kündigung bzw. zerstört jegliche Chance auf eine Einstellung.
Die meisten Menschen wissen über Haschisch/Marihuana nur das wenige das sie in der Schule beigebracht bekommen haben d.h.: Einstiegsdroge, "Demotivationssyndrom" u.ä.
Das all diese Vorurteile nicht wahr sind, und das Kiffen für geistig gesunde Erwachsene relativ geringfügige gesundheitliche Schäden nach sich zieht (bei ausschliesslich oraler Einnahme ist es sogar völlig unschädlich, zumindest wurde nie eine schädliche Wirkung nachgewiesen) ist den wenigsten bekannt.
Auch wenn es sich blöd anhört, wenn es um solche Dinge geht sollte man den (potenziellen) Arbeitgeber lieber belügen. Die Wahrheit führt hier in den meisten Fällen zur sofortigen Kündigung bzw. zerstört jegliche Chance auf eine Einstellung.
Die meisten Menschen wissen über Haschisch/Marihuana nur das wenige das sie in der Schule beigebracht bekommen haben d.h.: Einstiegsdroge, "Demotivationssyndrom" u.ä.
Das all diese Vorurteile nicht wahr sind, und das Kiffen für geistig gesunde Erwachsene relativ geringfügige gesundheitliche Schäden nach sich zieht (bei ausschliesslich oraler Einnahme ist es sogar völlig unschädlich, zumindest wurde nie eine schädliche Wirkung nachgewiesen) ist den wenigsten bekannt.
Lässt nur sogenannte "Zweifel an der charakterlichen Eignung" entstehen. Können in bestimmten Fällen sehr nervend sein :)
Alles egal, da er nur zur Tauglichkeitsuntersuchung geht und nicht mal zum Bund möchte :)
Auf keinen fall etwas zugeben...
Vor der Musterung viel Brennesseltee (bei langzeitkonsum mindestens 4L/Tag), Wasser (bei Langzeitkonsum mindestens 6L am Tag) Trinken.
Ein Haartest wird im allgemeinen sowieso nicht gemacht, und nach der behandlung dürften die nichtsmehr finden.
Ein nachteil könnte z.B. sein, dass du deinen Führerschein erst mit 21 machen darfst...
Vor der Musterung viel Brennesseltee (bei langzeitkonsum mindestens 4L/Tag), Wasser (bei Langzeitkonsum mindestens 6L am Tag) Trinken.
Ein Haartest wird im allgemeinen sowieso nicht gemacht, und nach der behandlung dürften die nichtsmehr finden.
Ein nachteil könnte z.B. sein, dass du deinen Führerschein erst mit 21 machen darfst...
Du hast überhaupt nicht mitgelesen und der Führerscheinquark stimmt auch nicht.
@Schulma3dch3n
Da ich den Schmarn gerade in der Fahrschule machen, kann ich dir bestätigen, das du, wenn du wegen Drogen vorbestraft bist, die Fahrerlaubnis erst später machen darfst.
Da ich den Schmarn gerade in der Fahrschule machen, kann ich dir bestätigen, das du, wenn du wegen Drogen vorbestraft bist, die Fahrerlaubnis erst später machen darfst.
Nur das du nicht vorbestraft wirst, wenn du Konsum zugibst bzw. er medizinisch nachgewiesen wird. Strafbar ist nur
a) unter Drogeneinfluss Auto fahren
b) Konsum von BTM
BEIDES wird er wohl nicht WÄHREND der Tauglichkeitsuntersuchung machen. Vielleicht habe ich mich vorher missverständlich ausgedrückt, sorry.
a) unter Drogeneinfluss Auto fahren
b) Konsum von BTM
BEIDES wird er wohl nicht WÄHREND der Tauglichkeitsuntersuchung machen. Vielleicht habe ich mich vorher missverständlich ausgedrückt, sorry.
Nee dass nicht, es ging nur um das Prinzip, das man es verbieten kann. Übrigens kannst du auch wegen Drogeneinfluss als Fahrradfahrer oder Fußgänger verknackt werden. Dann gilt das schon gesagte.
Aber WÄHREND der Untersuchung nicht, da geb ich dir recht. Das einzige Pech, das du haben kannst, ist, wenn dein Arzt (z.B. beim Bund) verbeamtet ist. Der hat eine Anzeigepflicht für Straftaten, die ihm gegenüber geäußert oder deren Zeuge er wurde.
Aber WÄHREND der Untersuchung nicht, da geb ich dir recht. Das einzige Pech, das du haben kannst, ist, wenn dein Arzt (z.B. beim Bund) verbeamtet ist. Der hat eine Anzeigepflicht für Straftaten, die ihm gegenüber geäußert oder deren Zeuge er wurde.
Nur weil dir der Konsum bei der Tauglichkeitsuntersuchung nachgewiesen werden kann, kann dir niemand was zur Last legen. Das geht einfach nicht. Die Bundeswehr hat weder das Recht, noch die Verfügungsgewalt über dein polizeiliches Führungszeugnis oder deine Strafakte, und keinerlei rechtliche Grundlage dir als Zivilperson den zurückliegenden Konsum von BTM vorzuwerfen. Es besteht nicht mal Meldepflicht. Du könntest bei der Tauglichkeitsuntersuchung sitzen und sagen, dass du täglich Heroin konsumierst und es würde sich einzig und alleine auf deine Tauglichkeit auswirken und auf sonst nichts. Wie gesagt, lediglich der Konsum und das bewegen im Straßenverkehr unter BTM-Einfluss ist untersagt.
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