Hallo !
Ich frag mich eins : Es gibt ja etliche Einstufungen und die sind auch alle okay sinnvoll, nur Keine Jugendfreigabe, Freigegeben ab 18 Jahren und Verkauf und Vermietung nur an Erwachsene finde ich unsinnig.
Es würde doch reichen Freigegeben ab 18 Jahren. Weil mit 18 is man erwachsen und kein Jugendliche mehr oder? Also wieso drei verschiedene wenn eine im Prinzip doch reichen würde?
Ich frag mich eins : Es gibt ja etliche Einstufungen und die sind auch alle okay sinnvoll, nur Keine Jugendfreigabe, Freigegeben ab 18 Jahren und Verkauf und Vermietung nur an Erwachsene finde ich unsinnig.
Es würde doch reichen Freigegeben ab 18 Jahren. Weil mit 18 is man erwachsen und kein Jugendliche mehr oder? Also wieso drei verschiedene wenn eine im Prinzip doch reichen würde?
Nach Erfurt hat sich nur die offizielle Bezeichnung geändert. Vor 2003 hieß es noch nicht_geeignet_unter_18_Jahren und heute Keine_Jugendfreigabe_gemäß_§_14_JuSchuG.
Die dritte Stufe kenne ich von Spielen nicht, evtl. hat das was mit der Filmindustrie zu tun.
Und letztendlich ist es eh wurscht, wie es nun heißt. Aus den drei Bezeichnungen folgt genau dasselbe, also sind es auch keine verschiedene Stufen.
http://www.usk.de/
Die dritte Stufe kenne ich von Spielen nicht, evtl. hat das was mit der Filmindustrie zu tun.
Und letztendlich ist es eh wurscht, wie es nun heißt. Aus den drei Bezeichnungen folgt genau dasselbe, also sind es auch keine verschiedene Stufen.
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