Unterschied: Verbot und Indizierung (Digitale Spiele allgemein)

Unterschied: Verbot und Indizierung (Digitale Spiele allgemein)

Hallo Leute,

ich habe eine Frage, die mir bisher niemand beantworten konnte - auch nicht vollkommen das Internet. Vielleicht schreibt einer von euch eine gute Erklärung.

Wo liegt der Unterschied zwischen "verbieten", "zensieren", "indizieren" und "beschlagnahmen".

Meine Frage bezieht sich auf Spiele und Filme.
Zensur (censura)

ist ein Verfahren eines Staates bzw. einer einflussreichen Organisation oder eines Vertreters davon, um durch Medien vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte Aussagen zu unterdrücken bzw. dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Aussagen in Umlauf kommen.


Indizierung

bezeichnet im Allgemeinen die Aufnahme in einen Index. Speziell wird darunter vor allem die Aufnahme in ein Verzeichnis verbotener Werke verstanden. Der Begriff Index für ein Verzeichnis verbotener Werke geht auf den Index Librorum Prohibitorum zurück, das Verzeichnis der für Katholiken verbotenen Bücher.

Bei der Erstellung eines Registers und beim Information-Retrieval wird neuerdings in Anlehnung an das englische indexing die Bezeichnung Indexierung statt Indizierung verwendet.

Vor allem Nachrichten, künstlerische Äußerungen und Meinungsäußerungen sind Gegenstände der Zensur. Sie dient überwiegend dem Ziel, das Geistesleben in politischer, sittlicher oder religiöser Hinsicht zu kontrollieren.


Quelle:http://wikipedia.7val.com/
Verbieten: Etwas darf in Deutschland nicht vertriben oder gehandelt werden.

Zensieren: Wird vom Spielehersteller selber gemacht, darf nicht der Staat machen wär Zensur -> Verfassungswidrig. Machen die Hersteller und Publisher selbst damit dass Spiel nicht Indiziert wird.

Indizieren: Ein Spiel wird von der USK nicht eingestuft, und kommt zur BPJM. Dort wird das Spiel für zu brutal eingestuft und Indiziert -> Es darf nur noch unter der Ladentheke gekauft werden, und es darf keine Werbung für das Spiel gemacht werden.

Beschlagnahmen: Hab ich noch nie gehört Smiley
@Cannonball
Manhunt zb. wurde beschlagnahmt. Das heißt aus den GANZEN Geschäften Deutschlands, du findest das Spiel Garantiert NICHT hier.
Also dass das Spiel gar nicht mehr Vertrieben werden darf.
Richtig.
Um an Beschlagnahmte Spiele heranzukommen würde man:
1 Im ausland kaufen.
2 Bestellen(Bleibt meistens beim Zoll "hängen")
3 Aus I-Net Downloaden( Was ich Stark bezweifle)
Cannonball Zitat:

Zensieren: Wird vom Spielehersteller selber gemacht, darf nicht der Staat machen wär Zensur -> Verfassungswidrig. Machen die Hersteller und Publisher selbst damit dass Spiel nicht Indiziert wird.

Verfassungswiedrig hin oder her, das geht doch denen am Arsch vorbei, heute wird doch fast jeder realistische Shooter oder an echte Konflikte anknüpfende Strategiespiele zensiert. Diese Idioten halten sich doch nicht einmal an die eigene Verfassung und die Polotiker sind immer "für" die zensuren damit nachher, wenn mal wieder was erfurt-amoklauf-mäßiges kommt, niemand sagen kann sie hätten nichts unternommen!
(sry wegen Doppelpost)

Das geilste ist der Depp von Erfurt hatte nicht einmal irgend n Game auf sein PC drauf, aber den Medien interessierte das Thema ja nicht mehr und die Öffentlichkeit hat jetzt dieses Bild vor Auge:
Shooter machen Gewalttätig
So ein Schwachsinn!
Wirlich schwachsinn. Du hast recht die machen das nur damit die kiddies das nicht zocken dürfen (-!-)"
Der Staat zensiert nichts. Der Staat bzw. die USK (ist nicht staatlich, ist eine fast ehrenamtliche Tätigkeit der Jugendämter und Behörden. Der Entwickler bekommt bloss die Auflagen etwas zu zensieren.

Indiziert: Bedeutet, wie schon oben gesagt, das etwas in eine Liste einen Index aufgenommen wird. Ein Medium (DVD, Musik, Spiele, Bücher) wird nur dann indiziert wenn es gegen die Kriterien gemäß JuSchG und BPJM (nachzulesen auf www.bundespruefstelle.de)oder dem StGB (Strafgesetzbuch) verstößt. Das Medium darf dann nicht mehr öffentlich beworben werden und nur noch an 18 jährige verrkauft werden. Indiziert werden dürfen nur noch Medien die keine Kennzeichnung der oberen Landesjugendbehörden (FSK und USK) tragen.

Kommen wir zur Beschlagnahmung. Beschlagnahmt werden, dürfen ALLE Medien, auch die mit Kennzeichnung (FSK, USK, SPIO/JK oder juristische Prüfung durch unabhängige Anwälte). Ein Medium wird nur dann beschlagnahmt, wenn es gegen ein Gesetz verstößt wie zb. Manhunt (§131 Gewaltverherrlichung). Der Vertrieb muss dann mit einer Strafe rechnen, die dann im jeweiligen Paragraph geregelt ist. Trägt ein Medium eine Freigabe der oben genannten Behörden, so darf es wie gesagt beschlagnahmt werden, der Vertrieb hat aber mit keiner Strafe zu rechnen, da er es zur Prüfung vorlegte und es gekennzeichnet wurde!

So, kommen wir zum Besitz und Verkauf: Indizierte Medien: nur ab 18, keine Werbung,
Beschlagnahmung: Kein Verkauf, auch nicht an Volljährige ---> Strafbar! Besitz: Straffrei, außer es ist Kinderpornographie (aber das versteht sich von selbst!
Sry, kleiner Fehler: www.bundespruefstelle.de
Viel geschrieben dafür sehr Verständlich!
Für alle die NIX raffen, den Text vom @PC-Fan lesen, um weitere Dummen fragen zu vermeiden.
was für ein scheiß ihr scheirßer
Schaut mal was "lagE" noch geschrieben hat. Zum kaputtlachen! Bestimmt so ein schwerbeschädigtes Hopperkiddie! Kannst dich ja bei der Supernanny als Laiendarsteller bewerben!
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