googles volltextsuche, so heißt das nämlich, enthält ausschließlich bücher, für die die verlage ihre ausdrückliche genehmigung zum scannen gegeben haben.
was mangascanseiten angeht - ich kenn nicht eine seite, die ihre scans legal, sprich mit genehmigung des betreffenden verlages, anbietet.
das ist doch ein sehr entscheidender unterschied. erst mal informieren, dann schreiben. und wenn man nicht in der lage ist, sich die nötigen infos zu besorgen - dann am besten einfach mal die klappe halten."
Zu deiner Information:
1. Heisst das Teil immernoch Google Print.
2. "Mein Kampf" ist nicht gerade ein Buch dass öffentlich sehr zugelassen ist.
"Wie auf Googles Website zu lesen ist, werde mit allen urheberechtlich geschützten Werken so verfahren"
( Link zum Bericht)
3. Google ist dabei 15 Millionen Bücher einzuscannen. Unafhaltsam. Das Copyright wird erst bei der Volltextsuhe (Das da ist übrigens nur eine Funktion, nur mal so. <.<) angezweifelt, da es sich dort um die vom Copyright verbotene 1:1 veröffentlichung handeln würde.
4. Blöd das so'n Copyrightenspruch erst dann wirklich Berechtigt ist, wenn es sich um eine offizielle unveränderte Digitalisierung handelt.
Mangas werden zwar 1:1 eingescannt (lol, wie auch anders?) aber danach digital manipuliert (und zwar jede einzelne Seite). Schliesslich... ist japanisch nicht die meist gesprochene Sprache. Vielleicht fällt dir das mal auf. Unveränderte, eingescannte Mangas sind so oft vertretten wie Politiker mit weisser Weste. <.<
5. Nach dieser Manipulation werden diese Mangas nicht als "Bücher der bildenden Kunst", sondern als simple Fotomanipulation ertrachtet.
Da kannst du gleich versuchen mich für meine digitale Manipultion an der MonaLisa anzuklagen. <.<
Oder die Wikipedia verklagen, wär auch 'was. (Die Wikipeda ist sicher eine total illegale Underground-seite, ganz klar, oder?)
was mangascanseiten angeht - ich kenn nicht eine seite, die ihre scans legal, sprich mit genehmigung des betreffenden verlages, anbietet.
das ist doch ein sehr entscheidender unterschied. erst mal informieren, dann schreiben. und wenn man nicht in der lage ist, sich die nötigen infos zu besorgen - dann am besten einfach mal die klappe halten."
Zu deiner Information:
1. Heisst das Teil immernoch Google Print.
2. "Mein Kampf" ist nicht gerade ein Buch dass öffentlich sehr zugelassen ist.
"Wie auf Googles Website zu lesen ist, werde mit allen urheberechtlich geschützten Werken so verfahren"
( Link zum Bericht)
3. Google ist dabei 15 Millionen Bücher einzuscannen. Unafhaltsam. Das Copyright wird erst bei der Volltextsuhe (Das da ist übrigens nur eine Funktion, nur mal so. <.<) angezweifelt, da es sich dort um die vom Copyright verbotene 1:1 veröffentlichung handeln würde.
4. Blöd das so'n Copyrightenspruch erst dann wirklich Berechtigt ist, wenn es sich um eine offizielle unveränderte Digitalisierung handelt.
Mangas werden zwar 1:1 eingescannt (lol, wie auch anders?) aber danach digital manipuliert (und zwar jede einzelne Seite). Schliesslich... ist japanisch nicht die meist gesprochene Sprache. Vielleicht fällt dir das mal auf. Unveränderte, eingescannte Mangas sind so oft vertretten wie Politiker mit weisser Weste. <.<
5. Nach dieser Manipulation werden diese Mangas nicht als "Bücher der bildenden Kunst", sondern als simple Fotomanipulation ertrachtet.
Da kannst du gleich versuchen mich für meine digitale Manipultion an der MonaLisa anzuklagen. <.<
Oder die Wikipedia verklagen, wär auch 'was. (Die Wikipeda ist sicher eine total illegale Underground-seite, ganz klar, oder?)
Sorry, Obake, du schreibst echt dussliges Zeug. Leonardo ist schon länger als 70 Jahre tot. Wäre das nicht der Fall, könnte er (oder sein Rechtsnachfolger) dir wegen einer Mona-Lisa-Bearbeitung juristisch durchaus an die Nüsse packen.
Was glaubst du eigentlich, warum "Mein Kampf" nur auf englisch dabei ist? Weil die Nutzungsrechte an der englischen Übersetzung schon in den 20er Jahren abgegeben wurden und die bayerische Regierung keine Schritte dagegen einleiten kann.
Wie du es auch drehst und wendest, du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf, Mangascans zu veröffentlichen. Wenn du eine Übersetzung anfertigst, hast du das Urheberrecht für die Übersetzung, nicht aber für den Manga selbst.
Und nochmal für dich aus dem Urheberrecht:
§ 23
Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
Und falls du mir jetzt mit § 24 kommst: Das gilt für Scanlations nicht, weil eine Übersetzung keine freie Benutzung ist.
Ach ja, zum Wikipedia-Link: Schau mal auf den Hinweiskasten unter dem Coverscan. Da wird gesagt, dass Scans des Covers in geringer Auflösung als "Fair Use" nach dem US-Copyright angenommen werden, es könnte aber auch eine Copyrightverletzung sein. Man weiß bei Wikipedia sehr genau, dass man sich hüten sollte, ganze Werke einzuscannen.
Was glaubst du eigentlich, warum "Mein Kampf" nur auf englisch dabei ist? Weil die Nutzungsrechte an der englischen Übersetzung schon in den 20er Jahren abgegeben wurden und die bayerische Regierung keine Schritte dagegen einleiten kann.
Wie du es auch drehst und wendest, du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf, Mangascans zu veröffentlichen. Wenn du eine Übersetzung anfertigst, hast du das Urheberrecht für die Übersetzung, nicht aber für den Manga selbst.
Und nochmal für dich aus dem Urheberrecht:
§ 23
Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
Und falls du mir jetzt mit § 24 kommst: Das gilt für Scanlations nicht, weil eine Übersetzung keine freie Benutzung ist.
Ach ja, zum Wikipedia-Link: Schau mal auf den Hinweiskasten unter dem Coverscan. Da wird gesagt, dass Scans des Covers in geringer Auflösung als "Fair Use" nach dem US-Copyright angenommen werden, es könnte aber auch eine Copyrightverletzung sein. Man weiß bei Wikipedia sehr genau, dass man sich hüten sollte, ganze Werke einzuscannen.
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