Hi, ich bin ein riesen mangafan und wollte mal fragen ob jemand hier vielleicht ne gute mangascanseite kennt, wenns geht von detective conan, thx schon mal im vorraus
wenn du so ein "riesen"fan bist, solltest du doch das geld übrig machen können, die manga im laden zu kaufen. arm, so was.
Genau,Uschi!Ist doch besser,Mangas zu kaufen!Ich hätt ein schlechtes Gewissen!
Ich nicht^^
Aber das ist einfach vieeel zu umständlich. Es geht nichts über Papier, damit kann man sich bequem hinsetzen und es sich gemütlich machen beim Lesen. Am Computer ist das umständlich, unnötig, unbequem...
Die paar Kröten für einen Manga sollten übrig sein...
=)
Aber das ist einfach vieeel zu umständlich. Es geht nichts über Papier, damit kann man sich bequem hinsetzen und es sich gemütlich machen beim Lesen. Am Computer ist das umständlich, unnötig, unbequem...
Die paar Kröten für einen Manga sollten übrig sein...
=)
soviel kosten sie ja nicht =)
am computer mangas runterladen spart zwar geld aber es ist irgendwei dumm.
du musst immer wieder etwas anklicken statt eine seite in dem manga umzublättern.
es ist nicht die beste qualität,also ist manga kaufen einfach besser
am computer mangas runterladen spart zwar geld aber es ist irgendwei dumm.
du musst immer wieder etwas anklicken statt eine seite in dem manga umzublättern.
es ist nicht die beste qualität,also ist manga kaufen einfach besser
und es ist illegal :(.
ich kann es ja noch verstehen, wenn es um einen manga geht, den es nicht in deutsch oder einer anderen sprache, die man versteht, gibt - aber conan?
ich kann es ja noch verstehen, wenn es um einen manga geht, den es nicht in deutsch oder einer anderen sprache, die man versteht, gibt - aber conan?
Wenn ich ein Bild einscanne, habe ich eine legale Kopie erzeugt.
Ich wüsste kein Gesetz das dies verbietet.
BEISPIEL: Google's Buchsuche scannt einige Seiten jedes Buches ein und publizert's.
Denkst du wirklich Google wird morgen geschlossen werden, weil ich heute das "schreckliche Geheimnis" preisgegeben habe?
Ich wüsste kein Gesetz das dies verbietet.
BEISPIEL: Google's Buchsuche scannt einige Seiten jedes Buches ein und publizert's.
Denkst du wirklich Google wird morgen geschlossen werden, weil ich heute das "schreckliche Geheimnis" preisgegeben habe?
googles volltextsuche, so heißt das nämlich, enthält ausschließlich bücher, für die die verlage ihre ausdrückliche genehmigung zum scannen gegeben haben.
was mangascanseiten angeht - ich kenn nicht eine seite, die ihre scans legal, sprich mit genehmigung des betreffenden verlages, anbietet.
das ist doch ein sehr entscheidender unterschied. erst mal informieren, dann schreiben. und wenn man nicht in der lage ist, sich die nötigen infos zu besorgen - dann am besten einfach mal die klappe halten.
p.s. und woher du den blödsinn hast, dass bilder/bücher kein copyright mehr haben, wenn ich sie gescannt hab, will ich erst gar nicht wissen. aua.
was mangascanseiten angeht - ich kenn nicht eine seite, die ihre scans legal, sprich mit genehmigung des betreffenden verlages, anbietet.
das ist doch ein sehr entscheidender unterschied. erst mal informieren, dann schreiben. und wenn man nicht in der lage ist, sich die nötigen infos zu besorgen - dann am besten einfach mal die klappe halten.
p.s. und woher du den blödsinn hast, dass bilder/bücher kein copyright mehr haben, wenn ich sie gescannt hab, will ich erst gar nicht wissen. aua.
@Obake: Dass du kein Gesetz kennst, heißt nicht, dass es keins gibt. Siehe das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte", insbesondere §106:
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Kannst ja hier auch nachgucken, was die gesetzlich zugelassenen Fälle sind:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html#BJNR012730965BJNE014601309.html
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Kannst ja hier auch nachgucken, was die gesetzlich zugelassenen Fälle sind:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html#BJNR012730965BJNE014601309.html
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