mein kumpel hat gta san andreas für pc und ich für ps2.er kann die köpfe wegschießen,und ich nicht.kann man das bei der ps2 version nicht?
Das kann man nur wenn man die ab 18 Verion hat. Du hast bestimmt die 16er Verion.
hallloo es gibt keine 18er version nur bei den amerikanern und ich bin zufällig einer.
also soweit ich weis gibt es us, uk, de, und österreichise version.
österreichise version is wie kann es anders sein nur für den verkauf in österreich bestimmt, sie ist uncut und ab 18+, bei versandthäusern liefert sie vielleicht sogar zu dir.
österreichise version is wie kann es anders sein nur für den verkauf in österreich bestimmt, sie ist uncut und ab 18+, bei versandthäusern liefert sie vielleicht sogar zu dir.
Hihi ja hab die Österreichische Fassung :D
Habs vom ersten Tag an gehabt,und die fetzt :P
Habs vom ersten Tag an gehabt,und die fetzt :P
@eazy-e from mogelpower chat
Aber du hast eine deutsche Tastatur?
PS: eazy duz it!
Aber du hast eine deutsche Tastatur?
PS: eazy duz it!
Nur ma in Deutschland wird die ab 18-Version auch verkauft aber nur unter dem Ladentisch...wie immer!
Wenn ihr ein richtigs brutales Spiel wollt dann kauft euch Manhunt! Ach so is ja auch in Deutschland VERBOTEN nich "nur" indiziert!!!
Wenn ihr ein richtigs brutales Spiel wollt dann kauft euch Manhunt! Ach so is ja auch in Deutschland VERBOTEN nich "nur" indiziert!!!
Medien wie Games, Filme und sowas werden nicht Verboten, sowas gibts nicht.
Es heißt wenn, Beschlagnamt.
Und selbst wenn...
-Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
-Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!)
-Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!)
-Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.
quelle: medienzensur.de
Es heißt wenn, Beschlagnamt.
Und selbst wenn...
-Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
-Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!)
-Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!)
-Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.
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